Verteidigungsministerium: Bundeswehr darf über Selbstverteidigung hinaus handeln
(dts) - Nach Auffassung des Bundesverteidigungsministeriums enthalten die Beschlüsse des Bundestages zum Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan keine besonderen Einschränkungen für die Anwendung militärischer Gewalt, die über das weltweit gültige humanitäre Völkerrecht und das Mandat der Vereinten Nationen (UN) hinausgehen. Das Ministerium erklärte gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus", dass die Afghanistan-Schutztruppe ISAF auf dieser Grundlage autorisiert sei, "alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt" zu ergreifen, um das UN-Mandat durchzusetzen. Dessen Bestimmungen zufolge, "aber auch nach dem Zustimmungsbeschluss des Deutschen Bundestages sind ausdrückliche Einschränkungen nicht erfolgt", heißt es weiter. Mit der Erklärung rückte das Verteidigungsministerium von seiner früheren Haltung ab, tödliche Gewalt setzten deutsche Soldaten "allenfalls als ultima ratio in konkreten Selbstverteidigungssituationen ein".
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.12.2009 - 07:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 146943
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:
Berlin
Telefon: 01805-998786-022
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 219 mal aufgerufen.