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Tillmann/Hauer: Anlegerschutz verbessern und Transparenz auf den Kapitalmärkten erhöhen

ID: 1344246


(ots) - EU-Kommission muss inhaltliche Klarheit bei
Finanzmarktrichtlinie schaffen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz beschlossen. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Matthias Hauer: "Der
Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz und
verbessertem Anlegerschutz auf den Kapitalmärkten. Die Meldepflichten
für Emittenten werden erweitert und die Strafen bei Insiderhandel und
Marktmanipulation spürbar erhöht. Statt einer Million Euro sind
künftig bis zu fünf Millionen Euro Geldbuße möglich. Ferner werden
europaweit einheitliche Regeln für die sogenannten Beipackzettel von
Finanzprodukten die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der
Produkte erhöhen.

Die Beratungen haben aber auch gezeigt, wie schwierig es ist, über
Regelungen gegen Marktmissbrauch zu beraten, während es auf
europäischer Ebene immer noch keine Klarheit zur Umsetzung der
Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und den konkretisierenden
Rechtsakten der Europäischen Kommission gibt. Hier gibt es viele
Überschneidungen und Wechselwirkungen, die berücksichtigt werden
müssen. Daher muss jetzt auf europäischer Ebene Klarheit über die
Ausgestaltung der Vorgaben geschaffen werden, damit wir zügig mit den
Beratungen zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz beginnen
können."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf dient der Anpassung an neue europäische
Vorgaben, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden. Zum
einen geht es um die Anpassung der Marktmissbrauchsregulierung an das
Aufkommen von neuartigen Handelsplattformen. Dazu wird unter anderem
der Katalog der Finanzinstrumente, auf die Vorschriften gegen




Marktmanipulation Anwendung finden, erweitert. Darüber hinaus soll
die Überwachung von Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkten und bei
Benchmarks (z.B. Libor) verbessert werden. Der Gesetzentwurf sieht
ferner die Erweiterung der Meldepflichten für Emittenten und die
Stärkung der Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der
Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch vor. Außerdem werden die
Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation
vereinheitlicht und verschärft.

Zum anderen werden mit dem Gesetzentwurf notwendige Anpassungen an
die europäische PRIIP-Verordnung ("Beipackzettel" für Finanzprodukte)
vorgenommen. Wesentliche Inhalte dieser Neuregelung sind europaweit
einheitliche Anforderungen an die Informationen, die Kleinanlegern
bei dem Vertrieb von "verpackten" Anlageprodukten zur Verfügung
gestellt werden müssen, die Harmonisierung von Anforderungen an
Inhalt und Format dieser Informationsblätter, die Möglichkeit der
Aufsichtsbehörde, bei Missständen Produkte zu verbieten, die
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und Vorgaben für nationale
Sanktionsvorschriften.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf die Regelungen für
Zentralverwahrer an europäische Vorgaben angepasst. Die Umsetzung der
überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), deren Anwendbarkeit
europaweit um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018
verschoben werden soll und die ursprünglich ebenfalls mit diesem
Gesetz erfolgen sollte, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 13.04.2016 - 12:18 Uhr
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