Mitteldeutsche Zeitung: zu Detektiven und Krankschreibung
(ots) - Der Einsatz von Detektiven ist nicht grundsätzlich
verboten. Es kann Indizien geben, dass der Arzt ein
Gefälligkeits-Attest ausgestellt hat. Ein Detektiv ist aber nun mal
kein Arzt. Er kann nur äußerliche Tatsachen feststellen. Geht ein
Arbeitnehmer feiern, obwohl er angeblich bettlägerig ist? Deshalb
gibt es für Zweifelsfälle eine bessere Alternative. Der medizinische
Dienst der Krankenkassen (MDK) kann prüfen, ob eine
Arbeitsunfähigkeit plausibel ist. Notfalls kann der MDK eine eigene
Untersuchung durchführen. Er ist dabei verpflichtet, binnen weniger
Tage tätig zu werden. Arbeitgeber müssen sich also nicht auf
halbseidene Methoden verlassen.
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Hartmut Augustin
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Datum: 19.02.2015 - 19:20 Uhr
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