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Rechtsreferendare in Sachsen-Anhalt müssen Extremismus absagen

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(ots) - Wer in Sachsen-Anhalt Volljurist werden will, muss sich ab sofort schriftlich zu den Werten des Grundgesetzes bekennen. Die Neuerung gilt erstmals für Bewerber, die ihr Referendariat am 1. März beginnen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montagausgabe) unter Berufung auf das Landesjustizministerin. Ressortchefin Franziska Weidinger (CDU) sagte, es gehe darum, den Rechtsstaat gegen Angriffe zu schützen.

Die geforderte Erklärung umfasst zwei Sätze:"Die Grundwerte der Bundesrepublik Deutschland sowie der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ziehe ich nicht in Zweifel und ich bin nicht darauf bedacht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. Mithin verfolge ich selbst keine verfassungsfeindlichen Ziele oder unterstütze diese aktiv."

Justizministerin Weidinger will verhindern, dass Gerichte und Behörden Extremisten ausbilden."Die gesamte Justiz, von unseren Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen im Vorbereitungsdienst bis hin zu den erfahrensten Richterinnen und Richtern, muss vor verfassungsfeindlichen Einflüssen jeder Art geschützt werden", sagte sie."Wer in der Justiz Verantwortung trägt, Recht spricht und an der Fortentwicklung des Rechts mitwirkt, muss fest auf dem Boden der Verfassung stehen - ohne Wenn und Aber."

Unterstützung kommt auch aus der linken Opposition."Dass die Landesregierung sensibel ist, wenn es um die Verteidigung des Rechtsstaats geht, halten wir für richtig", sagt Linken-Fraktionschefin Eva von Angern. Allerdings müssten die Behörden auch weiterhin wachsam bleiben - schließlich könne man keinem Bewerber in den Kopf sehen.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hagen Eichler
Telefon: 0391 400669410
marc.rath(at)mz.de


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Datum: 01.03.2026 - 02:00 Uhr
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