Information für Franchisegeber: Mindestlohn im Franchise-Business
Auswirkungen des MiLoG auf Franchisesysteme

(LifePR) - Ab dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn. Das bereits im August 2014 in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG) betrifft auch Franchisesysteme. Zu zahlen sind dann 8,50 Euro pro Stunde ? ansonsten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro.
Welche Auswirkungen die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Franchisesysteme hat und welche Empfehlungen sich für Franchisegeber daraus ableiten, beleuchtet das Merkblatt für Franchisegeber der Kanzlei Buse Heberer Fromm.
?Franchisegebern ist zu empfehlen, ihre Franchisepartner auf die Gesetzesänderung und die damit verbundenen Pflichten ausdrücklich hinzuweisen?, so die auf die Beratung von Franchisegebern spezialisierte Anwältin Dr. Dagmar Waldzus aus Hamburg. ?So kann der Franchisegeber verhindern, dass es aus purer Unkenntnis beim Franchisenehmer zu Reputationsschäden für das gesamte Franchisesystem kommt. Zudem ist es ein klares Statement gegen Lohndumping?, so Waldzus weiter. ?Ein weiterer Aspekt ist, dass der Franchisegeber durch entsprechende Anpassungen des Franchisevertrages bereits vorsorgt für den Fall einer Zuwiderhandlung durch Franchisenehmer. Wenn der die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ggf. eine Kündigung aus wichtigem Grund leichter.?
Zum Thema Mindestlohn im Franchise-Business liegt ein Merkblatt für Franchisegeber vor. Dieses ist abrufbar bei
Dr. Dagmar Waldzus, LL.M. (NYU)
Rechtsanwältin
Tel +49 40 41999-0 Fax +49 40 41999-169
waldzus(at)buse.de
Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An den sechs deutschen Standorten Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie in Repräsentanzen in Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich beraten mehr als 100 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen in kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewährleistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.
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Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An den sechs deutschen Standorten Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie in Repräsentanzen in Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich beraten mehr als 100 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen in kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewährleistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.
Datum: 07.12.2014 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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