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Greenpeace-Rechtsgutachten: Tagebau Welzow-Süd II rechtswidrig

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Greenpeace-Rechtsgutachten: Tagebau Welzow-Süd II rechtswidrig

(pressrelations) -
Versauerung des Grundwassers verstößt gegen europäisches Wasserrecht Der geplante Braunkohletagebau Welzow-Süd II in der Lausitz gefährdet das Grundwasser - und verstößt damit gegen die für Deutschland verbindliche EU-Wasserrahmenrichtlinie. Der von der Brandenburgischen Landesregierung unter Matthias Platzeck (SPD) vorangetriebene Braunkohleplanentwurf für Welzow-Süd II ist daher rechtswidrig. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Rechtswissenschaftlerin Prof. Silke Laskowski im Auftrag von Greenpeace.

""Ministerpräsident Platzeck nimmt hin, dass der geplante Tagebau das Trinkwasser der Berliner und vieler Brandenburger verdreckt. Er wird damit vor Gericht scheitern. Der Braunkohleplan für Welzow-Süd II muss sofort zu den Akten gelegt werden"", sagt Greenpeace-Energieexperte Gerald Neubauer.

Für den geplanten Tagebau Welzow-Süd II muss das Grundwasser großflächig abgesenkt werden, damit die Fördergrube nicht voll läuft. Damit würde die Grundwassermenge über viele Jahrzehnte verringert. Das Grundwasser wird zudem auch chemisch verunreinigt: Durch den Tagebau und anschließenden Grundwasseranstieg nach Abschluss der Kohleförderung versauern Eisensulfate das Grundwasser und die Oberflächengewässer wie die Spree. Wenn der Grenzwert von 250 Milligramm Sulfat pro Liter Trinkwasser überschritten wird, kommt es zu Durchfall und Erbrechen.

Damit verstößt der Tagebau gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die einen guten Grundwasserzustand - chemisch und mengenmäßig - bis zum Jahr 2015 vorschreibt und eine Verschlechterung des Grundwassers verbietet. Um diese Bestimmung zu umgehen, macht die Braunkohleplanung Brandenburgs für Welzow-Süd II Ausnahmen geltend. Sie deklariert die Versauerung des Grundwassers mithilfe eines Papiers der zuständigen zehn Elbeanrainer-Länder als zulässig. Ihr Argument: Das Grundwasser sei bereits in einem schlechten Zustand.

Das Gutachten von Prof. Laskowski zeigt auf, dass dieses Argument unzulässig ist. Denn das ""Verschlechterungsverbot"" für Grundwasserkörper gilt europarechtlich absolut, also auch für Grundwasserkörper, deren Qualität bereits schlecht ist. Damit sind die Ausnahmen beim Grundwasserschutz rechtswidrig, die die Elbeanrainer in ihrem Papier beanspruchen.





Auch Brandenburgs Umweltministerin Tack warnt vor Sulfatbelastung Das Rechtsgutachten unterstreicht die jüngste Warnung der Brandenburger Umweltministerin Anita Tack (Die Linke) vor einer steigenden Sulfatbelastung der Spree, die das Trinkwasser in Berlin und Teilen Brandenburgs gefährdet. ""Ministerpräsident Platzeck sollte auf die Warnung seiner Umweltministerin Tack hören. Er riskiert mit seinen Tagebauplänen eine juristische Bauchlandung"", sagt Gerald Neubauer.


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Datum: 21.09.2012 - 18:15 Uhr
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