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GTÜ: Alte und abgefahrene Reifen sind gefährlich

ID: 889097


(ots) -
Wer den schlechten Zustand seiner Autoreifen ignoriert, kann als
Halter oder Lenker des Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen werden. Das
gilt selbst dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern noch nicht unterschritten ist,
warnt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Von einem
gewissen Alter an zeigen Reifen zwischen den Profilblöcken mitunter
erste Risse. Wenn solch ein Reifen beispielsweise auf Grund eines zu
geringen Luftdrucks platzt, zieht die Ausrede "Ich bin doch kein
Reifenfachmann" nicht mehr.

Deshalb sollten auch Laien den Zustand der Reifen regelmäßig
prüfen, raten die Experten der GTÜ. Dazu gehört der korrekte
Luftdruck. Dieser sollte auch unter Berücksichtigung etwaiger
Zuladung bei jedem zweiten Tankvorgang gecheckt werden. Außerdem
kommt es auf die Profiltiefe an. Um die Kontrolle dort zu
vereinfachen, wurde die Reifenindustrie schon vor Jahren
aufgefordert, in das Profil sogenannte TWI (Thread Wear Indicator)
einzubauen. Das sind kleine Erhebungen in den Tiefen des Profils. Sie
treten auf dem Niveau der abgefahrenen Profilblöcke genau an der
Grenze zur gesetzlich geforderten Mindestprofiltiefe zum Vorschein.

Zur Beurteilung der Profiltiefe reicht oft aber schon ein Blick
auf das eingeschlagene Vorderrad. Wer sich nicht sicher ist, kann ein
Euro-Stück in die Profiltiefen stecken. Der Goldrand sollte komplett
darin verschwinden. Ist der Reifen bis auf die Markierungen
abgefahren, ist der Wechsel längst überfällig. Besser wäre ein
Wechsel bei drei Millimeter, bei Winterreifen sollte die Profiltiefe
mindestens noch vier Millimeter betragen. Doch es stecken noch andere
Risiken im Reifen. Irgendwann ist ein Reifen auch schlicht zu alt.
Dazu gibt es aber nur wenige eindeutige Anzeichen. Längeres Stehen,
starke Sonneneinstrahlung oder falsche Lagerung können einem Reifen




ebenso stark zusetzen wie der normale Gebrauch, bei dem das Gummi und
die Karkasse wenigstens gleichmäßig durchgeknetet werden.

Der Grund liegt in den physikalischen und chemischen Prozessen,
die einen Reifen, abgesehen vom normalen Abrieb, altern lassen: Ozon,
Hitze, Feuchtigkeit und UV-Strahlung spalten die chemischen
Verbindungen auf - mit Folgen, die zum Teil auch durch anschließenden
Fahrbetrieb nicht umkehrbar sind. Das Gummi wird spröde, hart und
rissig.

Zwar setzen die Hersteller vermehrt Alterungs- und
Antioxidationsmittel ein, um diese Prozesse zu verlangsamen, ganz
aufhalten lässt sich die Zersetzung des Reifens durch Umwelteinflüsse
jedoch nicht. Reifen sollten deshalb stets kühl, trocken und vor
Sonnenlicht geschützt gelagert werden. Dabei sollten die Reifen nicht
zu hoch aufeinander gestapelt werden. Besser ist ein Felgenbaum, der
die Räder an der Felge aufnimmt und den Kontakt des Gummis mit
anderen Materialien verhindert.

Tadellos gelagert können Reifen bis zu fünf Jahre ohne
Qualitätsverlust überstehen. Unbenutzt darf solche Lagerware sogar
als Neureifen verkauft werden. Allerdings hat der Käufer dann
Anspruch auf Preisminderung. Da es sich kaum um den aktuellsten
Reifen neuester Bauart handelt. Gegen Reifen aus dem Fachhandel, die
zwei Jahre auf Lager gelegen haben und dem aktuellen Typ entsprechen,
ist in der Regel nichts einzuwenden. Spitzfindige
Gebrauchtwagenkäufer werden mit Blick auf das Herstellungsdatum der
Reifen aber einen Abschlag vom ausgehandelten Kaufpreis geltend
machen.

GTÜ-Tipp

Wann müssen oder sollten Reifen ersetzt werden?

- Es lohnt sich, die Reifen zu prüfen. Ist der Reifenzustand
ursächlich an einem Unfall schuld, so müssen Halter mit 110 Euro
sowie Fahrer mit 75 Euro Bußgeld rechnen.

- Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist 1,6 Millimeter und auch
für Laien am TWI-Punkt gut zu erkennen. Ersatzweise kann auch
der Goldrand einer Euromünze als Maß dienen. Das ist jedoch nur
die gesetzliche Anforderung.

- Als vernünftige Mindestprofiltiefe empfiehlt die GTÜ jedoch drei
Millimeter bei Sommer- und vier Millimeter bei Winterreifen.

- Bei Anhängern mit 100 km/h Zulassung dürfen die Reifen laut
Gesetz nicht älter als sechs Jahre sein. Das wird auch bei der
Hauptuntersuchung geprüft.

- Bei typischen Standfahrzeugen wie Wohnmobilen, Anhängern,
Caravans oder Oldtimern sollten die Reifen keinesfalls älter als
acht Jahre alt sein.

- Bei Reifen in normalem Einsatz gilt eine Obergrenze von acht
Jahren als kritisch - selbst wenn noch genug Restprofil
vorhanden ist.



Pressekontakt:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz · Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
E-Mail: goetz(at)gtue.de · http://www.gtue.de

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Datum: 12.06.2013 - 11:00 Uhr
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