InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Risiko Probefahrt: Was Autohäuser bei Testfahrten beachten sollten / Sicherheit-Autohaus.de gibt Tipps gegen Fahrzeugunterschlagung

ID: 882176

(ots) - Im Frühling ist Hochsaison für den
Neuwagenkauf. Doch vor dem Erwerb eines Fahrzeuges kommt die
Probefahrt - und die kann für Autohäuser Gefahren bergen.
Fahrzeugunterschlagungen nehmen seit Jahren zu. Um sich vor Diebstahl
zu schützen, sollten Autohändler daher im Vorfeld die richtigen
Sicherheitsmaßnahmen treffen.

Was sollten Autohäuser im Bezug auf Probefahrten beachten?

Tipp 1: Richtig versichern

Bei einer Probefahrt überlässt das Autohaus dem potentiellen
Käufer den (Neu)wagen freiwillig. Somit handelt es sich bei
Nichtrückgabe des Fahrzeuges juristisch gesehen nicht um einen
Diebstahl, sondern lediglich um Fahrzeugunterschlagung. Autohäuser
sollten daher prüfen, ob sie gegen Fahrzeugunterschlagung versichert
sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die
Versicherung für Schaden aufkommt.

Tipp 2: Dokumente auf Echtheit überprüfen - aber richtig

Der Probefahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen, damit
im Ernstfall die Haftpflichtversicherung des Autohauses für
entstandenen Schaden aufkommt.

Vor der Probefahrt sollten die Papiere des Kunden kontrolliert und
kopiert und ein Abzug der Kredit- oder EC-Karte erstellt werden.
Reisepass, Personalausweis oder Führerschein belegen die Identität -
doch Vorsicht vor gefälschten Dokumenten! Die Echtheit der Papiere
kann mit Hilfe von Dokumentenprüfgeräten festgestellt werden.
Prüfberichte, die das Dokumentenlesegerät erstellt, gehören ins
Archiv, um sie im Schadensfall der Versicherung vorlegen zu können.

Tipp 3: Fahrzeugnutzungsvertrag abschließen

Alle Informationen rund um die Probefahrt werden schriftlich in
einem Fahrzeugnutzungsvertrag festgehalten. Hierin vereinbart der
Autohändler mit dem Kunden die Rückgabezeit des Fahrzeuges, fragt die




Erreichbarkeit des Probefahrers ab (Handynummer) und dokumentiert
persönliche Daten. Der Fahrzeugnutzungsvertrag und das
Rücknahmeprotokoll sind mindestens zwölf Monate aufzubewahren.

Tipp 4: Fahrzeugrückgabe absichern

Mit dem Kunden sollte eine Rückgabezeit für das Fahrzeug
vereinbart werden und besprochen werden, welche Konsequenzen eine
Nichteinhaltung der Rückgabezeit nach sich zieht (Fahrzeugortung,
Anzeige etc.). Autohändler sollten die Handynummer des potentiellen
Käufers notieren und sie durch einen Probeanruf verifizieren. Schon
bei geringstem Verdacht ist es besser, die Probefahrt gemeinsam mit
dem Kunden anzutreten.

Tipp 5: Fahrzeugortung ermöglichen

Hochwertige Fahrzeuge sollten mit mobilen Ortungsmodulen
ausgerüstet werden. So lässt sich schnell herausfinden, wo sich das
Auto befindet. Am besten eignen sich Ortungssysteme, die über zwei
eigenständig arbeitende Ortungstracker (GPS und GSM) verfügen. Um
eine mehrtägige Betriebsdauer sicher zu stellen, ist ein geringer
Energieverbrauch notwendig. Dafür sorgt ein Batteriemanagementsystem
mit Schlummermodus.

Um abgestellte Fahrzeuge im Falle eines Diebstahls schnell orten
zu können, sollten Alarmmeldungen einfach aktivierbar sein. Sobald
sich das Auto bewegt oder einen bestimmten Bereich verlässt, wird
dann ein Alarm ausgelöst. Durch Fahrzeugortung über Smartphones und
über Tracking-Portale ist ein schneller Datenzugriff für die
Alarmverfolgungskräfte sichergestellt.

Tipp 6: Fahrzeugrückgabe: Schäden überprüfen

Hat der Kunde nach der Probefahrt den Originalschlüssel
zurückgegeben? Um dies zu überprüfen, sollten Autohändler im Beisein
des Probefahrers den überreichten Schlüssel ins Fahrzeugschloss
stecken und ausprobieren. Das Fahrzeug sollte auf grobe Schäden
untersucht werden. Abschließend kann das Rücknahmeprotokoll vom
potentiellen Käufer unterschrieben und mit den anderen Aufzeichnungen
zur Probefahrt archiviert werden.

Weitere Hinweise zum Vorgehen bei Probefahrten:
http://www.sicherheit-autohaus.de/probefahrten.html Weitere Hinweise
zu Versicherungen für Autohäuser:
http://www.sicherheit-autohaus.de/multi-risk-versicherungen.html



Pressekontakt:
Sicherheit-Autohaus.de
E-Mail: info(at)sicherheit-autohaus.de
Website: www.sicherheit-autohaus.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Endlich Frühling: Neu im Programm bei GTS Internationaler Tag der Umwelt: Erdgasfahrzeuge tragen zur Energiewende im Verkehr bei (BILD)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.06.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 882176
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Norderstedt


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 201 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Risiko Probefahrt: Was Autohäuser bei Testfahrten beachten sollten / Sicherheit-Autohaus.de gibt Tipps gegen Fahrzeugunterschlagung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

SBK Sicherheitsberatung Krieg UG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von SBK Sicherheitsberatung Krieg UG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.212
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 110


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.