Hartmut Abeln weiterer Geschäftsführer von TÜV NORD Mobilität
(ots) - Hartmut Abeln (43) hat sein neues Amt als
weiterer Geschäftsführer bei TÜV NORD Mobilität angetreten.
"Gerade im Automobilbereich schreitet die technische Entwicklung
in hohem Tempo voran. Darauf sind wir bestens vorbereitet. Wir bauen
unsere innovativen Dienstleistungen für Autohäuser und Werkstätten
weiter aus und unterstützen sie mit vielfältigen Tools im
Alltagsgeschäft. Als international tätiger Dienstleister sind wir
täglich gefordert, die besten Lösungen für eine sichere Zukunft der
Mobilität zu geben", sagt Abeln.
Der Diplom-Ingenieur hat in Hannover Maschinenbau studiert. 2003
wechselte Abeln zu TÜV NORD Mobilität. Von 2008 bis 2010 hatte er
verschiedene Führungspositionen inne, unter anderem leitete er als
Mitglied der Geschäftsleitung das Geschäftsfeld Fahrzeughalter. Die
Position von Abeln wurde neu geschaffen, weiterer Geschäftsführer
bleibt Dr. Klaus Kleinherbers, der auch im Vorstand der TÜV NORD AG
den Bereich Mobilität verantwortet.
TÜV NORD Mobilität gehört bundesweit zu den großen technischen
Dienstleistern im Fahrzeugbereich. Rund 3.000 Mitarbeiter sind in dem
Bereich beschäftigt. Der Umsatz betrug 2011 294,1 Millionen Euro.
Pressekontakt:
TÜV NORD Gruppe
Rainer Camen Telefon +49 (0) 201 825-2331, Fax -2559
Mail: presse(at)tuev-nord.de
Web: www.tuev-nord.de/presse
E-Mail-Abo der Presse-Informationen: www.tuev-nord.de/info-abo
Folgen Sie uns bei Twitter: http://twitter.com/tuevnord
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.04.2013 - 13:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 862730
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hannover
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 91 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Hartmut Abeln weiterer Geschäftsführer von TÜV NORD Mobilität"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Nord GROUP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).