So reist Ihr Weihnachtsbaum sicher
(LifePR) - Nordmanntanne oder Blaufichte - alle Jahre wieder die Suche nach dem schönsten Weihnachtsbaum. Wer sich die ausgewählte Konifere nicht unter den Arm klemmen und nach Hause tragen kann, sollte nach einer sicheren Transportmöglichkeit suchen. Oder den Lieferservice bemühen. ARAG Experten geben wertvolle Tipps:
Im Kofferraum
Weihnachtsbäume, die mehr als einen Meter aus dem Kofferraum ragen, müssen besonders gekennzeichnet sein, damit der Hintermann sie gut sehen kann. Nehmen Sie dazu eine rote Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimetern. Niemals dürfen Kennzeichen oder Fahrzeugbeleuchtung verdeckt werden. Ohnehin darf der Baum maximal 1,50 Meter aus dem Kofferraum ragen. Sichern Sie ihn im Innern noch mit Gurten. Und vergessen die Unterlage nicht, falls die Tanne harzt.
Auf dem Autodach
Soll ein Weihnachtsbaum auf einem Auto transportiert werden, muss er sorgfältig befestigt werden. Ideal ist ein Dachgepäckträger. Legen Sie den Baum mit der Spitze nach hinten darauf und zurren ihn an drei Stellen mit Gurten fest. Pkw mit Ladung dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen - außer bei einer Ladungshöhe über 2,50 Meter. Hier sind 50 cm nach vorne erlaubt. Nach hinten darf der Weihnachtsbaum höchstens 3 m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km).
Wie viel Bußgeld kostet ein falsch gesicherter Weihnachtsbaum?
Für nicht korrekt gesicherte Ladung kann die Polizei Verwarnungs- oder Bußgelder zwischen 35 und 75 Euro und Punkte in Flensburg verhängen. Möglicherweise dürfen Sie nicht weiterfahren. Verursachen Sie fahrlässig einen Unfall, riskieren Sie unter Umständen eine Freiheitsstrafe.
Welche Versicherung zahlt, wenn der Baum vom Autodach rutscht?
Fällt der Baum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich für einen Fremdschaden auf. Rutscht das Gewächs auf dem Dach hin und her und verkratzt dadurch den Lack des eigenen Fahrzeugs, müssen Sie den Schaden selbst tragen, wenn die Kaskoversicherung keine durch Ladung verursachten Schäden übernimmt.
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Datum: 13.12.2013 - 10:22 Uhr
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