InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

So reist Ihr Weihnachtsbaum sicher

ID: 995790

(LifePR) - Nordmanntanne oder Blaufichte - alle Jahre wieder die Suche nach dem schönsten Weihnachtsbaum. Wer sich die ausgewählte Konifere nicht unter den Arm klemmen und nach Hause tragen kann, sollte nach einer sicheren Transportmöglichkeit suchen. Oder den Lieferservice bemühen. ARAG Experten geben wertvolle Tipps:
Im Kofferraum
Weihnachtsbäume, die mehr als einen Meter aus dem Kofferraum ragen, müssen besonders gekennzeichnet sein, damit der Hintermann sie gut sehen kann. Nehmen Sie dazu eine rote Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimetern. Niemals dürfen Kennzeichen oder Fahrzeugbeleuchtung verdeckt werden. Ohnehin darf der Baum maximal 1,50 Meter aus dem Kofferraum ragen. Sichern Sie ihn im Innern noch mit Gurten. Und vergessen die Unterlage nicht, falls die Tanne harzt.
Auf dem Autodach
Soll ein Weihnachtsbaum auf einem Auto transportiert werden, muss er sorgfältig befestigt werden. Ideal ist ein Dachgepäckträger. Legen Sie den Baum mit der Spitze nach hinten darauf und zurren ihn an drei Stellen mit Gurten fest. Pkw mit Ladung dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen - außer bei einer Ladungshöhe über 2,50 Meter. Hier sind 50 cm nach vorne erlaubt. Nach hinten darf der Weihnachtsbaum höchstens 3 m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km).
Wie viel Bußgeld kostet ein falsch gesicherter Weihnachtsbaum?
Für nicht korrekt gesicherte Ladung kann die Polizei Verwarnungs- oder Bußgelder zwischen 35 und 75 Euro und Punkte in Flensburg verhängen. Möglicherweise dürfen Sie nicht weiterfahren. Verursachen Sie fahrlässig einen Unfall, riskieren Sie unter Umständen eine Freiheitsstrafe.
Welche Versicherung zahlt, wenn der Baum vom Autodach rutscht?
Fällt der Baum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich für einen Fremdschaden auf. Rutscht das Gewächs auf dem Dach hin und her und verkratzt dadurch den Lack des eigenen Fahrzeugs, müssen Sie den Schaden selbst tragen, wenn die Kaskoversicherung keine durch Ladung verursachten Schäden übernimmt.




Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mit neuem Vermarktungskunden ins Jahr 2014: AutoScout24 Media kooperiert mit Neuwagenvermittler MeinAuto.de Kooperation für zukünftige Innovationen zwischen Continental und Technischer Universität Darmstadt
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 13.12.2013 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 995790
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 102 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"So reist Ihr Weihnachtsbaum sicher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Das traditionelle Lagerfeuer an Sankt Martin istüberall erlaubtStimmt nicht. In der Regel darf laut ARAG Experten auföffentlichen Flächen nur an ausgewiesenen, festen Stellen ein Feuer gemacht werden. Hier sind die Bestimmungen von Stadt zu Stadt ...

ARAG, stimmt das? ...

Das traditionelle Lagerfeuer an Sankt Martin istüberall erlaubtStimmt nicht. In der Regel darf laut ARAG Experten auföffentlichen Flächen nur an ausgewiesenen, festen Stellen ein Feuer gemacht werden. Hier sind die Bestimmungen von Stadt zu Stadt ...

ARAG, stimmt das? ...

Das traditionelle Lagerfeuer an Sankt Martin istüberall erlaubtStimmt nicht. In der Regel darf laut ARAG Experten auföffentlichen Flächen nur an ausgewiesenen, festen Stellen ein Feuer gemacht werden. Hier sind die Bestimmungen von Stadt zu Stadt ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.283
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 146


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.