Schlechtwetter besser in den Vertrag aufnehmen!
Wer im Herbst mit dem Hausbau beginnt, der kann ihn wahrscheinlich nicht mehr vor dem Winter abschließen. Was passiert dann mit der Baustelle? Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen? Hier ist grundsätzlich der Bauunternehmer in der Pflicht.
(IINews) - Bis zur Bauabnahme eines Hauses durch den Bauherrn muss die Baufirma das Gebäude, sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen.
Art und Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach den Gegebenheiten im Einzelfall und auch nach der Zumutbarkeit für den Bauunternehmer. Das allerdings birgt Konfliktstoff. Was genau ist zumutbar? Und wie weit geht die Haftung des Bauunternehmers im Detail? Um sich vor unnötigen Streitigkeiten zu schützen, ist von juristischer Seite anzuraten, bei Bauarbeiten, die von vorneherein geplant über den Winter laufen, klare vertragliche Regelungen bereits zu Beginn zu treffen, d.h. wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Alle Bauherren sollten sich dabei von einem versierten Baurechtler beraten lassen
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Der Autor, Rechtsanwalt Thomas Schmitt, ist Partner der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Augsburg (www.jus-kanzlei.de). Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Schlichter nach SOBau des Deutschen Anwaltverein (DAV). Er beschäftigt sich seit über 16 Jahren vornehmlich mit sämtlichen rechtlichen Fragen des Bau-, Architekten- und Immobilienrechts. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Schmitt Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsvereins (ARGE BauR).
Rechtsanwalt Thomas Schmitt
Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht, Schlichter nach SOBau
c/o JuS Rechtsanwälte
Abt. Bau, Miete & Immobilien Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg
Tel. 0821 / 34660-24
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Datum: 02.12.2013 - 14:30 Uhr
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