Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen überarbeitet
itfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen überarbeitet
Als Eigentümerin ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume verantwortlich. Um diesen Ansprüchen fachlich gerecht werden zu können, wurde 2009 der Leitfaden Baumkontrolle des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingeführt. Seit dem 23.08.2013 liegt dieser nun in einer zweiten, überarbeiteten Fassung vor. Er ist für die WSV und für deren Auftragnehmer verbindlich. Das Regelwerk soll die fachlichen und rechtlichen Anforderungen der Baumkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht allgemeinverständlich vermitteln.
Die überarbeitete Fassung betont unter anderem folgende Aspekte:
? In der freien Landschaft und im Wald erfolgt keine Baumkontrolle.
? Es gibt keine von vorneherein risikoträchtige Baumart.
? Konkretisierung der Negativkontrolle einheitlicher Baumbestände.
? Enge Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde bei Handlungsbedarf.
? Einhaltung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebotes.
? Beurteilung des Baumzustands und Ende der Regelkontrolle erst nach Abnahme der Sicherungsmaßnahme durch den Baumprüfer.
? Regelmäßige verwaltungsinterne Fortbildung von Baumprüfern und deren Vorgesetzten.
Der Leitfaden wurde unter Federführung der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) von einer Arbeitsgruppe aus Landespflegern und Juristen überarbeitet (38 Seiten, Bonn 2013).
Bezug: Download kostenlos unter www.bafg.de/baumkontrolle.
Weitere fachliche Informationen: Detlef Wahl, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz, Fon 0261/1306 5304, Mail: wahl@bafg.de
Kontakt und Adresse für Belegexemplar: Benno Dröge, Pressesprecher, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz, Tel. 0261/ 1306-5461, Fax: 0261/ 1306 5333, E-mail: droege@bafg.de, Internet: www.bafg.de
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist das zentrale wissenschaftlich eigenständige Institut des Bundes für die wissenschaftlich-technische Versuchs- und Forschungsarbeit und die praxisbezogene Beratung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in den Fachgebieten Hydrologie und Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit sowie Ökologie und Gewässerschutz. Sie unterstützt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie andere Bundesressorts in fachspezifischen Fragestellungen zu Bundeswasserstraßen und deren Einzugsgebiete und vertritt diese auch international.
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Als Eigentümerin ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume verantwortlich. Um diesen Ansprüchen fachlich gerecht werden zu können, wurde 2009 der Leitfaden Baumkontrolle des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingeführt. Seit dem 23.08.2013 liegt dieser nun in einer zweiten, überarbeiteten Fassung vor. Er ist für die WSV und für deren Auftragnehmer verbindlich. Das Regelwerk soll die fachlichen und rechtlichen Anforderungen der Baumkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht allgemeinverständlich vermitteln.
Die überarbeitete Fassung betont unter anderem folgende Aspekte:
? In der freien Landschaft und im Wald erfolgt keine Baumkontrolle.
? Es gibt keine von vorneherein risikoträchtige Baumart.
? Konkretisierung der Negativkontrolle einheitlicher Baumbestände.
? Enge Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde bei Handlungsbedarf.
? Einhaltung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebotes.
? Beurteilung des Baumzustands und Ende der Regelkontrolle erst nach Abnahme der Sicherungsmaßnahme durch den Baumprüfer.
? Regelmäßige verwaltungsinterne Fortbildung von Baumprüfern und deren Vorgesetzten.
Der Leitfaden wurde unter Federführung der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) von einer Arbeitsgruppe aus Landespflegern und Juristen überarbeitet (38 Seiten, Bonn 2013).
Bezug: Download kostenlos unter www.bafg.de/baumkontrolle.
Weitere fachliche Informationen: Detlef Wahl, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz, Fon 0261/1306 5304, Mail: wahl(at)bafg.de
Kontakt und Adresse für Belegexemplar: Benno Dröge, Pressesprecher, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz, Tel. 0261/ 1306-5461, Fax: 0261/ 1306 5333, E-mail: droege(at)bafg.de, Internet: www.bafg.de
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist das zentrale wissenschaftlich eigenständige Institut des Bundes für die wissenschaftlich-technische Versuchs- und Forschungsarbeit und die praxisbezogene Beratung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in den Fachgebieten Hydrologie und Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit sowie Ökologie und Gewässerschutz. Sie unterstützt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie andere Bundesressorts in fachspezifischen Fragestellungen zu Bundeswasserstraßen und deren Einzugsgebiete und vertritt diese auch international.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Benno Dröge, Pressesprecher, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz, Tel. 0261/ 1306-5461, Fax: 0261/ 1306 5333, E-mail: droege(at)bafg.de, Internet: www.bafg.de
Datum: 07.11.2013 - 15:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 976653
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