Berliner Zeitung: Zum Burkini-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
ID: 943001
(ots) - Selbstverständlich gilt auch für muslimische
Schülerinnen die Schulpflicht, und ebenso selbstverständlich dürfen
sie Entgegenkommen der Schulbehörde erwarten. Daran hat es hier aber
nicht gefehlt. Die Erlaubnis, Burkini zu tragen, war ein sinnvolles
Angebot. Die Empfindung, der Anblick badehosentragender Jungen sei
unerträglich, beruht nicht auf dem Koran, sondern auf der
oktroyierten Moral der Eltern des damals elfjährigen Mädchens.
Pressekontakt:
Berliner Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
bln.blz-cvd(at)berliner-zeitung.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.09.2013 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 943001
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 108 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Berliner Zeitung: Zum Burkini-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Berliner Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




