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Meister: Länder müssen zügig Hilfen aus dem Flutfonds leisten

ID: 926592

(ots) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die
Rechtsverordnung zum Fluthilfefonds verabschiedet, mit der die Mittel
aus dem Fonds auf die betroffenen Länder verteilt werden. Die Mittel
sollen der Beseitigung der Hochwasserschäden und dem Wiederaufbau der
Infrastruktur in den Hochwassergebieten dienen. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Meister:

"Nachdem die Bundesregierung mit dem 8
Milliarden-Euro-Aufbauhilfefonds und der Deutsche Bundestag mit der
Verabschiedung eines Nachtragshaushalts 2013 noch vor der Sommerpause
auf die Flutkatastrophe in einigen Ländern zügig und umfassend
reagiert hat, kommt es jetzt auf eine rasche Auszahlung der
zugesagten Hilfen an.

Dazu ist jetzt der Bundesrat gefordert. Für das Inkrafttreten der
Verordnung bedarf es seiner Zustimmung. Die klare und zügige
Zustimmung im Bundesrat zur Rechtsverordnung wird das Vertrauen in
die Politik stärken.

Die betroffenen Bürger müssen jetzt spürbar erfahren, dass sie bei
der Beseitigung der Schäden und beim Wiederaufbau nicht allein
gelassen werden. Die Länderverwaltungen müssen zügig rechtskräftige
Bescheide erlassen, damit die Bürger und die betroffenen Kommunen die
Auszahlungen vornehmen können. Dankenswerterweise haben die Länder
bereits Erstmaßnahmen zur Linderung der Not geleistet."



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 14.08.2013 - 11:11 Uhr
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