Frankfurter Rundschau: Exklusiv: Grüne fordern im Datenskandal Verfassungsänderung
(ots) - Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrer Ausgabe vom Montag,
22. Juli über eine Forderung der Grünen zur Verankerung des
Datenschutzes im Grundgesetz.
Die folgende Zusammenfassung ist unter Quellenangabe "Frankfurter
Rundschau" AB SOFORT zur Veröffentlichung frei:
Als Konsquenz aus der Datenaffäre um den US-Geheimdienst NSA
fordern die Grünen jetzt eine Änderung des Grundgesetzes. In einem
Beitrag für die "Frankfurter Rundschau" (Montagausgabe) schreiben die
Spitzenkandidaten Katrin Göring-Eckart und Jürgen Trittin: "Was für
Briefe gilt, muss für jede E-Mail und SMS gelten." Deshalb wollten
die Grünen "den Artikel 10 Grundgesetz - das Postgeheimnis - ausbauen
zu einem Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis auch für die
digitale Welt". Das Spitzenduo für die Bundestagswahl am 22.
September forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut zur Aufnahme
des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden in Deutschland auf:
"Merkels Weigerung, Snowden Schutz zu gewähren, ist so beschämend wie
die Tatsache, dass er bei einem autoritären Regime Schutz suchen
muss." Snowden hält sich am Moskauer Flughafen Scheremetjewo auf und
hat in Russland um Asyl gebeten.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 069/2199-3222
Ihre FR
Pressekontakt:
Frankfurter Rundschau
Ressort Politik
Telefon: 069/2199-3222
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.07.2013 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 913107
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Frankfurt
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 154 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Frankfurter Rundschau: Exklusiv: Grüne fordern im Datenskandal Verfassungsänderung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Frankfurter Rundschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




