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Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
Erweiterter Qualitätskatalog der AOK
Das Ergebnis zählt
PETER STUCKHARD

ID: 912260

(ots) - Krankenhausportale sind ein heikles Thema. Denn
eine Klinik, die von neutraler Seite gut bewertet wird, hat
Wettbewerbsvorteile. Und umgekehrt. Dabei hat der Gesetzgeber die
Kliniken schon lange verpflichtet, nach einheitlichen Kriterien
sogenannte Qualitätsberichte zu verfassen und im Internet zu
veröffentlichen. Wer Lust hat, sich näher damit zu befassen, braucht
Zeit: Ein Leitfaden des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Lesen und
Verstehen der Berichte ist mehr als 30 Seiten lang. Kurz gesagt: Für
Laien sind die Berichte schlichtweg unbrauchbar und alles andere als
transparent. Sie verdienen meist kaum ihren Namen. Der zweite Einwand
gegen die Berichte der Krankenhäuser: Sie informieren über alles
Mögliche, nur nicht über die Ergebnisqualität der Behandlung. Den
Patienten nutzen Qualitätsberichte nur unter zwei Voraussetzungen.
Erstens: Sie müssen medizinische Informationen verständlich
aufbereitet präsentieren. Wissenschaftliche Studien sind Patienten
zuzumuten. Hier hakt die AOK ein. Mag sein, dass die qualitative
Einordnung der Kliniken nicht in jedem Einzelfall perfekt gelingt.
Doch der Weg der AOK-Wissenschaftler zur Bewertung ist transparent.
Ganz eindeutig ist der AOK-Krankenhausnavigator auf der Basis der
Weißen Liste der Bertelsmann-Stiftung das Beste, was Patienten
derzeit zum Thema Qualität in Krankenhäusern finden können. Die
zweite Voraussetzung für einen Nutzen der Qualitätsberichte:
Patienten müssen die Wahl haben. Die Abstimmung mit den Füßen oder
auf der Trage ist mit Einschränkungen in Deutschland für Kassen- wie
Privatpatienten schon jetzt möglich. Das macht die Mitglieder der
Krankenhauslobby nervös. Und ein Zweites: Wer Qualität messen kann,
kann, wenn es politisch gewollt ist, über Selektivverträge auch
Ergebnisqualität bezahlen.



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Telefon: 0521 555 271
nachrichten(at)neue-westfaelische.de

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= Von Thomas Reisener
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Datum: 18.07.2013 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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