InternetIntelligenz 2.0 - 38 Parteien können an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

38 Parteien können an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen

ID: 904530

38 Parteien können an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen

(pressrelations) -
WIESBADEN/BERLIN - Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. und 5. Juli 2013 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag ausreichend vertreten sind und an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 teilnehmen können, ohne Unterstützungsunterschriften einreichen zu müssen. Außerdem hat der Bundeswahlausschuss 29 politische Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2013 anerkannt. Diese Parteien können noch bis zum 15. Juli 2013 Wahlvorschläge einreichen, müssen hierzu allerdings Unterstützungsunterschriften beibringen.

Folgende 9 Parteien sind im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 Bundeswahlgesetz - BWG) und müssen deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2013 keine Unterstützungsunterschriften beibringen:

Im 17. Deutschen Bundestag vertretene Parteien: 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 3. Freie Demokratische Partei (FDP), 4. DIE LINKE (DIE LINKE), 5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), 6. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU).

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien: 7. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER), 8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), 9. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN).

Folgende 29 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern): 1. Die Violetten (DIE VIOLETTEN), 2. Bayernpartei (BP), 3. CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM), 4. Ab jetzt?Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung), 5. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei), 6. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE), 7. RENTNER Partei Deutschland (RENTNER), 8. DIE REPUBLIKANER (REP), 9. Bündnis 21/RRP (Bündnis 21/RRP), 10. Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland), 11. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), 12. DIE RECHTE (keine Kurzbezeichnung), 13. NEIN!-Idee (NEIN!), 14. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), 15. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), 16. Bund für Gesamtdeutschland (BGD), 17. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), 18. Partei Bibeltreuer Christen (PBC), 19. Alternative für Deutschland (AfD), 20. Bündnis für Innovation Gerechtigkeit (BIG), 21. Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland (GMD), 22. Deutsche Kommunistische Partei (DKP), 23. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), 24. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG), 25. Bergpartei, die "ÜberPartei" (B), 26. Partei der Nichtwähler (keine Kurzbezeichnung), 27. Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT), 28. Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN), 29. NEUE MITTE (NM)





Diese vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2013 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2 000 Wahlberechtigten, erforderlich.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 15. Juli 2013, 18.00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 26. Juli 2013. Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen nach Bekanntgabe mit Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

Bildmaterial in druckfähriger Auflösung zur Sitzung des Bundeswahlausschusses steht unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung: http://www.eventbildservice.de/galerie/271/ .


Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-2754/4863
Kontakt: bundeswahlleiter(at)destatis.de


Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2013 unter http://www.bundeswahlleiter.de .

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-2754/4863
Kontakt: bundeswahlleiter(at)destatis.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Doppelte Staatsbürgerschaft zulassen Reform der Prozesskostenhilfe akzeptiert
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 05.07.2013 - 16:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 904530
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 145 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"38 Parteien können an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Statistisches Bundesamt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Strauchbeerenernte 2025 um gut 23 % gestiegen ...

- Höchste Erntemenge seit Beginn der Erhebung im Jahr 2012- Kulturheidelbeere bedeutendste Strauchbeerenart- Strauchbeerenernte ausökologischer Erzeugung trotz gesunkener Anbaufläche um gut 43 % gestiegenIm Jahr 2025 wurden in Deutschland auf eine ...

Alle Meldungen von Statistisches Bundesamt



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 144


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.