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Bundesregierung gibt Förderung von Lohndumping auf Schlachthöfen zu

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(dts) - Die Bundesregierung hat erstmals eingestanden, Anreize dafür geschaffen zu haben, auf Schlachthöfen Leiharbeitskräfte einzusetzen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt. Ob sich aus der Förderung des Lohndumpings Handlungsbedarf ergebe, will die Regierung aber nicht sofort klären. Erst mit der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts solle dem nachgegangen werden, teilte die Bundesregierung mit. Der Bericht wird im Frühjahr 2014 erwartet. Staatlich gefördert wird das Lohndumping auf den Schlachthöfen mittels der Befreiungsregelungen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ein Unternehmen kann sich nach der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung von der EEG-Umlage befreien lassen, wenn der Anteil seiner Energiekosten den Grenzwert von 14 Prozent der Wertschöpfung übersteigt. Daraus ergibt sich für Schlachthöfe ein Anreiz, eigenes Personal durch Leiharbeiter zu ersetzen. Denn im Gegensatz zu Festangestellten produzieren Leiharbeiter und Werksvertragsarbeiter Kosten, die die Wertschöpfung des Unternehmens mindern. Dies bedeutet: Desto mehr Leiharbeiter ein Unternehmen einsetzt, desto wahrscheinlicher ist es, dass es die EEG-Umlage nicht zahlen braucht, da die Energiekosten die 14-Prozent-Schwelle übersteigen. Die Opposition kritisierte, dass die Bundesregierung gegen die staatliche Förderung des Lohndumpings in der Fleischindustrie vorerst nichts unternehmen will. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Trittin, sagte der Berliner Zeitung, die Bundesregierung erteile damit Befreiungen von der EEG-Umlage, die durch Lohndumping in der Schlachtindustrie erschlichen wurden, auch noch den Segen. Der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer forderte, die Bundesregierung müsse sofort handeln. Die Kosten für Leiharbeit dürften von der EEG-Umlage nicht mehr anders behandelt werden als für regulär Beschäftigte.



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Datum: 25.06.2013 - 01:00 Uhr
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