Entflechtungsmittel müssen in kommunale Verkehrsprojekte fließen
Entflechtungsmittel müssen in kommunale Verkehrsprojekte fließen
(pressrelations) -
Fördergelder dürfen nicht in Länderhaushalten versickern
Die so genannten Entflechtungsmittel in Höhe von 1,335 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern bis 2019 jährlich für den Ausbau der kommunalen Verkehrswege und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung stellt, dürfen nach Ansicht des ADAC nicht für andere Zwecke in den Länderhaushalten versickern. "Es ist eine gute Nachricht, dass die Entflechtungsmittel auf dem gleichen Niveau fließen wie bisher", sagt ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. "Diese Entscheidung ermöglicht den Kommunen grundsätzlich Planungssicherheit beim Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Ein dicker Wermutstropfen ist jedoch, dass die Länder diese Mittel ohne jede Zweckbindung für kommunale Verkehrsinvestitionen erhalten. Die Gefahr liegt auf der Hand, dass manch Landesfinanzminister die Gelder für andere Haushaltsposten abzweigt", so Becker weiter.
Die Förderung kommunaler Verkehrsprojekte durch den Bund hätte ursprünglich Ende 2013 auslaufen sollen. Im Zuge der Verhandlungen um die Hochwasserhilfen haben sich nun Bund und Länder auf eine Verlängerung bis zum Jahr 2019 auf dem bisherigen Niveau geeinigt. Damit erhalten die Bundesländer auch weiterhin jährlich 1,335 Milliarden Euro, wovon je die Hälfte für den Straßenbau und ÖPNV-Projekte eingesetzt werden soll. Ein Verwendungsnachweis ist allerdings ab 2014 nicht mehr vorgesehen.
In Deutschland ist nach Angaben des ADAC jede zweite kommunale Straße kaputt und sanierungsbedürftig. Kein Wunder: Städte und Gemeinden geben pro Jahr fünf Milliarden Euro für den Straßenerhalt aus, notwendig wären jedoch rund acht Milliarden Euro.
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Datum: 24.06.2013 - 17:01 Uhr
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