Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Prozessrecht
(ots) - Wenige Wochen nach Beginn des NSU-Prozesses ist
es völlig unangebracht, Bilanz ziehen zu wollen. Dennoch haben die
Justizminister der Länder und des Bundes offenbar aus der Pannenserie
im Vorfeld des Verfahrens gelernt. Die Verlosung von Presseplätzen
sollte für deutsche Gerichte eine Einmaligkeit bleiben. Das Verbot,
im Verhandlungssaal zu filmen oder Mikrophone aufzustellen, wird
möglicherweise gelockert. Das soll nicht heißen, dass irgendein
Fernsehkanal stundenlang live von der Anklagebank berichtet - wer
will das schon sehen? -, sondern dass das Gericht Ausnahmen zulassen
kann. Familiengerichte, die Vernehmung von Kindern als Zeugen oder
ein Strafverfahren gegen Jugendliche bleiben sicher von der
Neuregelung ausgeschlossen. Mit einer Gesetzesänderung könnten aber
den Gerichten aus der Verlegenheit geholfen werden, wenn das
Interesse der Öffentlichkeit größer ist als das Platzangebot im
Verhandlungssaal. Eine Videoübertragung in den Nachbarraum könnte
hier ein Ausweg sein. Die Politiker sind am Zug, eine wasserdichte
Regelung zu finden.
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Datum: 11.06.2013 - 20:15 Uhr
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