Von Hochwasser und Starkregen betroffene Betriebe können ab sofort Liquiditätshilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen
Von Hochwasser und Starkregen betroffene Betriebe können ab sofort Liquiditätshilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen
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Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Liquiditätshilfedarlehen für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland an, die von Schäden durch Hochwasser oder heftige Regenfälle betroffen sind.
Die Förderdarlehen werden zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Laufzeit und Zinsbindung betragen vier oder sechs Jahre bzw. zehn Jahre mit fünfjähriger Zinsbindung. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet.
Ebenfalls zu sehr günstigen Konditionen finanziert die Rentenbank im Rahmen ihres Programms "Wachstum" Ersatzbeschaffungen sowie die Reparatur von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Je nach Laufzeit und Kredittyp liegt der effektive Zinssatz der Darlehen in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit zwischen 1,00 und 2,47 Prozent. Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z.B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.
Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.
Die Rentenbank hat eine Service-Nummer für Kreditanfragen eingerichtet: 069/2107-700.
Weitere Informationen im Internet unter: www.rentenbank.de
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle(at)bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
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Datum: 07.06.2013 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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