Berliner Zeitung: Zum Gleichstellungsurteil des Bundesverfassungsgerichts:
(ots) - Homosexuelle Paare treten in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft füreinander ein, sie sind nach einer Trennung
verpflichtet, sich den Zugewinn zu teilen und dem Partner
Unterschiede in der Altersvorsorge auszugleichen. Viele ziehen Kinder
groß und übernehmen dauerhaft Verantwortung für die ganze
Lebensgemeinschaft. All das gleicht einer Ehe, so dass es keinen
Grund gibt, im Steuerrecht Unterschiede zu machen. Diese
Differenzierung zwischen den einen, die mit dem Splitting Steuern
sparen dürfen, und den anderen, denen das verwehrt bleibt, ist also
nichts anderes als eine Diskriminierung. Dies hat Karlsruhe
erfreulich deutlich herausgearbeitet.
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Datum: 06.06.2013 - 16:59 Uhr
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