InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Rheinische Post: Spitzenbeamte dürfen nicht bummeln

= Von Gerhard Voogt

ID: 884949

(ots) - Selbstanzeigen von Steuersündern werden in NRW
derzeit offenbar langsamer bearbeitet als sonst. Das hat mit der
hohen Fallzahl und mit der Komplexität der Ermittlungen zu tun.
Offenbar hapert es aber auch bei der Motivation mancher Aufklärer.
Die Spitzenbeamten in den Finanzverwaltungen sind von der
Besoldungs-Nullrunde der rot-grünen Landesregierung betroffen und
fühlen sich verschaukelt. Als Reaktion erledigen nicht wenige ihren
Dienst nach Vorschrift. Folge: Die Aktenberge, die sich auf den
Schreibtischen in den Behörden türmen, werden immer höher. Der Ärger
der Beamten über den "Wortbruch" der Landesregierung ist
nachvollziehbar. Warum sollten sie Überstunden machen, wenn Rot-Grün
ihnen trotz Rekordsteuereinnahmen leistungsgerechte Bezüge
verweigert? Gegen "Dienst nach Vorschrift" ist nichts einzuwenden.
Anders verhält es sich, wenn damit ein Bummelstreik umschrieben wird.
Beamte sind als Staatsdiener in vielerlei Hinsicht privilegiert. Sie
haben die Pflicht, ihre Arbeit im Rahmen der Dienstzeiten zügig zu
erledigen. Wer unzufrieden ist, hat die Gelegenheit, seinen Protest
am dafür vorgesehenen Ort zum Ausdruck zu bringen - in der
Wahlkabine.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: De Maizières Strategie

= Von Gregor Mayntz Rheinische Post: Handelsstreit schadet

= Von Georg Winters
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.06.2013 - 19:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 884949
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 125 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Spitzenbeamte dürfen nicht bummeln

= Von Gerhard Voogt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rheinische Post (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rheinische Post



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 52


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.