Blockupy: DJV kritisiert Behinderungen von Journalisten
Blockupy: DJV kritisiert Behinderungen von Journalisten
(pressrelations) -
Berlin, 3.06.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat Behinderungen von Journalisten durch die Polizei während der Blockupy-Proteste in Frankfurt am 1. Juni kritisiert. Nach Informationen des DJV sollen einzelne Journalisten am Zutritt zum Polizeikessel gehindert worden sein. Auch soll gegen Journalisten Gewalt von den Einsatzkräften angewandt worden sein. "Journalistinnen und Journalisten sind Berichterstatter und keine Krawallmacher", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Das muss auch den Polizisten in Frankfurt klar gewesen sein." Es sei unverständlich, dass die örtliche Polizeiführung die Behinderungen der Journalisten nicht umgehend unterbunden habe.
Der DJV-Vorsitzende erneuerte in dem Zusammenhang die Forderung nach Anerkennung des Presseausweises, den der DJV gemeinsam mit fünf weiteren Medienverbänden ausstellt. "Wer sich mit dem Presseausweis legitimieren kann, ist kein gewaltbereiter Demonstrant, sondern ein hauptberuflich tätiger Journalist", sagte Konken. Über die Vergabekriterien sei die Polizei ebenso informiert wie über das Aussehen des Presseausweises.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Datum: 03.06.2013 - 13:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 882831
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 121 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Blockupy: DJV kritisiert Behinderungen von Journalisten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Journalisten-Verband (DJV) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




