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Kulturelle Vielfalt bei EU-USA-Freihandelsabkommen wahren

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Kulturelle Vielfalt bei EU-USA-Freihandelsabkommen wahren

(pressrelations) -
DUK-Hauptversammlung verabschiedet Bonner Resolution

Die Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) appelliert an die Politik, bei dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA die kulturelle Vielfalt zu wahren. Die in Bonn verabschiedete Resolution erinnert an die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland und die EU mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 eingegangen sind. Im Juni sollen die ersten Gespräche über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen beginnen.

Die DUK weist darauf hin, dass das Abkommen nicht zu einem Verbot öffentlicher Förderung von Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien in Deutschland führen darf. Die DUK fordert eine breite gesellschaftliche Debatte über mögliche Folgen für die kulturelle Vielfalt, heißt es in der "Bonner Resolution". Das UNESCO-Übereinkommen ist eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik. Weltweit sind 127 Staaten und die EU dem Übereinkommen beigetreten. Die USA haben das Übereinkommen nicht unterzeichnet.

Rund 100 Experten aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Bildung beraten vom 22. bis 23. Mai auf der 73. DUK-Hauptversammlung in Bonn darüber, wie Deutschland und Europa die globale Entwicklung einer neuen Weltordnung mitgestalten können. Die DUK ist Deutschlands Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Ihre 114 Mitglieder spiegeln die gesamte Spannbreite der Institutionen und Verbände wider, die in Deutschland in den Arbeitsfeldern der UNESCO aktiv sind.


Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Colmantstraße 15
53115 Bonn

Telefon: +49 (0)228-60497-0
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Datum: 23.05.2013 - 11:21 Uhr
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