InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Unverheiratete Väter bekommen mehr Rechte

ID: 874482

(dts) - Unverheiratete Väter bekommen seit Pfingstsonntag leichter das Sorgerecht für ihre biologischen Kinder - auch wenn die Mutter nicht einverstanden ist. Möglich macht das eine Gesetzesänderung, die am 1. März vom Bundesrat verabschiedet wurde und am 19. Mai in Kraft trat. Zukünftig kann das Familiengericht die elterliche Sorge auch dann übertragen, wenn nur ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Das Gericht muss der Mutter vor seiner Entscheidung die Möglichkeit geben, innerhalb einer Frist von mehreren Wochen Einwände gegen das gemeinsame Sorgerecht vorzubringen. Falls die Mutter keine Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht vorträgt, soll das Gericht nach Aktenlage entscheiden - also ohne persönliche Anhörung der Eltern oder der Vertreter des Jugendamts. Dabei soll es regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gesetz setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, das in der bisherigen Regelung einen Verfassungsverstoß gesehen hatte.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Syrien: Viele Tote bei Kämpfen um Rebellenhochburg Wetter: Wechselnd bis stark bewölkt, gebietsweise kräftiger Regen
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 19.05.2013 - 17:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 874482
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Berlin


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 177 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.285
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 53


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.