Neue OZ: Kommentar zu Prozesse/Kunst/Urheberrecht/Urteile
(ots) - Entscheidung für den Jahrhundertkünstler
Ob nach diesem Gerichtsentscheid auch Joseph Beuys aufgeatmet
hätte? Sicher, die Frage ist pure Spekulation. Aber Beuys war nicht
nur Künstler, er war auch ein Medienprofi, der um seine Wirkung
wusste, sein Bild in der Öffentlichkeit beinahe so sorgfältig
arrangierte wie seine Werke. Hätte er etwas dagegen haben sollen,
dass ein Museum Fotos von einer seiner berühmten Performances zeigt?
Sicher nicht.
Das Urteil wird den Umgang mit dem Werk eines Jahrhundertkünstlers
erleichtern helfen. Nichts gegen berechtigte Interessen des
Urheberschutzes - aber in Sachen Beuys hatte eine allzu penible
Handhabung dieser Fragen die Wege zum Werk des Künstlers eher
verstellt als geöffnet.
Gerade Beuys muss aber immer wieder in den Blick genommen werden.
Der Mann mit Hut und Anglerweste hat nicht nur Kunstgeschichte
geschrieben, er hat auch Deutschland verändert. Beuys muss als Person
der Zeitgeschichte befragt werden können. Dazu gehören gerade die
Fotos, die von seinen Aktionen aufgenommen wurden. Mit dem Urteil
macht Karlsruhe den Weg dafür frei. Beuys' Werk wird uns damit wieder
näher rücken.
Stefan Lüddemann
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.05.2013 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 874307
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Osnabrück
Telefon:
Kategorie:
Kunst & Kultur
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 168 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Prozesse/Kunst/Urheberrecht/Urteile"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).