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Voßhoff/Winkelmeier-Becker: Koalition entwickelt das Insolvenzrecht konsequent weiter

ID: 873871

(ots) - Der Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der
Gläubigerrechte (sog. 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform)
verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und die zuständige
Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Insolvente Schuldner erhalten künftig nach drei Jahren eine
zweite Chance, wenn sie sich anstrengen und einen beträchtlichen Teil
der Gläubigerforderungen erfüllen. Damit schaffen wir eine
Win-win-Situation für Gläubiger und Schuldner. Mit dem Gesetz bringen
wir das Interesse der Schuldner an einem Neustart einerseits und der
Gläubiger an einer Erfüllung ihrer Forderungen andererseits zu einem
fairen Ausgleich. Die Koalition hat in dieser Wahlperiode das
Insolvenzrecht wegweisend weiterentwickelt."

Andrea Voßhoff führt näher aus: "Bisher werden dem
Insolvenzschuldner seine Schulden generell nach sechs Jahren
erlassen, ohne dass es eine Rolle spielt, ob er auch nur einen Cent
an seine Gläubiger gezahlt hat. Wir belohnen nunmehr diejenigen
Schuldner, die zur Befriedigung der Gläubiger beitragen. Die Dauer
bis zum Schuldenerlass wird auf drei Jahre verkürzt, wenn der
Schuldner 35 % seiner Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern
tilgt. Wenn er zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens
begleicht, wird die Dauer auf fünf Jahre verkürzt. Für Schuldner, die
auch dies nicht schaffen, verbleibt es bei einer Restschuldbefreiung
nach sechs Jahren."

Elisabeth Winkelmeier-Becker ergänzt: "Wir stärken die Belange der
Gläubiger eines insolventen Schuldners auch in anderer Hinsicht: Der
Schuldner muss sich künftig mehr als bisher um eigenen
Einkommenserwerb bemühen. Auf der anderen Seite wird
einigungswilligen Schuldnern vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens




ein wirksames Verhandlungsinstrument gegen einzelne - eine Einigung
blockierende - Gläubiger an die Hand gegeben. Denn es wird weiterhin
möglich sein, in einem etwaigen gerichtlichen
Schuldenbereinigungsplanverfahren die Zustimmung einzelner Gläubiger
zu ersetzen. Parallel dazu wird der Insolvenzplan für
Verbraucherinsolvenzen und sogar für bereits laufende Verfahren
zugelassen."



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Datum: 17.05.2013 - 11:15 Uhr
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