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Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 15. Mai das Google-Urteil

ID: 871593

(ots) - Das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Google auf
Aufforderung der Betroffenen Suchvorschläge auf eine Verletzung der
Persönlichkeitsrechte prüfen und sie gegebenenfalls löschen muss, war
überfällig. Es geht aber längst nicht weit genug. Denn Google sollte
die Vervollständigungsfunktion generell unterlassen - mag sie noch so
praktisch sein. Natürlich sollte unbegründete Zensur im Netz
vermieden werden, die Freiheit im Internet ist ein hohes Gut. Aber
sollte diese Freiheit nicht auch für die Betroffenen gelten? Sie
haben schließlich ein Recht darauf, dass sich andere Menschen ein
unvoreingenommenes Bild von ihnen machen. Nach dem BGH-Urteil wird
künftig nur noch geklagt werden, wenn Google sich nach einer
Überprüfung weigert, einen Suchvorschlag zu löschen. Das ist unfair
für alle, die sich einen Gerichtsstreit nicht leisten können. In
jedem Fall aber wird das Unternehmen künftig eine Menge mit der
Bearbeitung von Beschwerden zu tun haben. Wären die
Google-Verantwortlichen klug, würden sie die automatische Ergänzung
gleich ganz abschaffen.



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Weser-Kurier
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Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion(at)Weser-Kurier.de



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Datum: 14.05.2013 - 20:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 871593
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