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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Timoschenko

ID: 863954

(ots) - Ganz klar: Julia Timoschenko ist eine politische
Gefangene. Damit erleidet die frühere Regierungschefin das gleiche
Schicksal wie zigtausend politisch Unbotmäßige in den vielen
Unrechtsstaaten dieser Welt. Schon deshalb ist das Urteil von gestern
auch ein Stück Hoffnung auf etwas mehr Gerechtigkeit in vielen
Ländern dieser Welt. Den Spruch des Europäischen Gerichtshofes zum
unzulässigen Wegsperren Timoschenkos sollte sich Präsident Viktor
Janukowitsch hinter den Spiegel stecken. Ob er es tut, bleibt
allerdings abzuwarten. Bislang hat ihm seine Arroganz Macht
ermöglicht, immer wieder durchschlüpfen zu können. Denn: In Kiew
versagt der Spiegel an der Wand als Mittel zur Selbsterkenntnis. Der
Präsident weigert sich, der unangenehmen Wahrheit ins Auge zu sehen.
Die lautet: Sein Staat erfüllt europäische Rechtsstandards nicht -
dabei ist es ganz egal, welche Ausflüchte er in den bald wöchentlich
stattfindenden Gesprächen mit Vertretern Europas auch sucht. Ein
Beispiel: Ukrainische Staatsanwälte haben bis heute die gleiche
Stellung, wie sie ihnen zu unseligen Sowjetzeiten eingeräumt wurde -
nämlich als eine Art Vorinstanz, die auf staatliche Weisung den
Verlauf eines Berichtsverfahrens vorgibt. »Es gibt keine faire
Rechtsprechung in der Ukraine.« Timoschenko hat Recht mit ihrer
Klage. Tatsächlich bedeutet die international kritisierte »selectice
justice«, dass eben nicht alle vor Gericht gleich sind. Die
englischsprachige Formel der Diplomaten lässt sich nur unzureichend
ins Deutsche übertragen. Aber das damit beschriebene Übel ist
unverkennbar - und kommt in den unterschiedlichsten Ausprägungen in
allen Regimen dieser Welt vor. Das Ergebnis ist stets dasselbe:
Unfreiheit. Die Ukraine möchte Mitglied der Europäischen Union
werden, aber nicht von ihrem alten Staatsdirigismus lassen - und wohl




auch die politisch-korrupten Strukturen im Hintergrund bewahren.
Trotz mehrerer formal freier Wahlen und einer zunächst faszinierenden
orangenen Revolution 2004 ist die Demokratie wieder auf dem Rückzug.
Fast schon vergessen: Bei der Stichwahl am 7. Februar 2010 zur
Entscheidung über den künftigen Präsidenten des Landes wurde
Timoschenko mit 45,47 Prozent ehrenvolle Zweite. Jetzt wird ihr ein
weiterer Prozess gemacht, Mordvorwurf eingeschlossen. Der Fall ist
absolut grotesk. Um überhaupt eine Freilassung der
Oppositionsführerin auf absehbare Zeit erhoffen zu können, muss die
Inhaftierte ebenso wie ganz Europa auf einen Gnadenakt der
Gnadenlosen in Kiew setzen. Das Straßburger Urteil kann nicht von
außen durchgesetzt werden. Dennoch sehen Experten eine Chance, dass
Timoschenko nach einer Schamfrist von zwei, drei Monaten aus der Haft
entlassen werden könnte. Die Crux: Nur Zugeständnisse an die
Advokaten der Unfreiheit öffnen das Gefängnistor in Charkow.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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Datum: 30.04.2013 - 20:10 Uhr
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