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Vorschau zur 909. Plenarsitzung des Bundesrates

ID: 863482

Vorschau zur 909. Plenarsitzung des Bundesrates

(pressrelations) -
am Freitag, 3. Mai 2013, 9.30 Uhr

Redaktionsschluss: Dienstag, 30. April 2013, 11.00 Uhr

Gesetzesbeschlüsse des Deutschen BundestagesTOP 3Gebührenrecht des Bundes
TOP 4Bestandsdatenauskunft
TOP 6Kronzeugenregelung
TOP 7Opferschutz im Strafverfahren
TOP 86Schienenbonus
TOP 87Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht

Gesetzentwürfe der Länder TOP 17Dopingbekämpfung I
TOP 19Abgeordnetenbestechung
TOP 20Strafbarkeit der Datenhehlerei
TOP 21Fluglärm
TOP 22Pressefusionsrecht
TOP 23Fracking
TOP 24Windkraftanlagen
TOP 89Mittagessen in Horteinrichtungen
TOP 90Informationsrechte in EU-Angelegenheiten
TOP 92 a+bBekämpfung von Steuerstraftaten
TOP 93Girokonto für Jedermann

Entschließungsanträge der Länder
TOP 25Abbau der kalten Progression
TOP 26Vergütungsrecht für Krankenhäuser
TOP 99Faire Arbeitspolitik

Verordnungsentwurf der Länder
TOP 95Arbeitsschutz

Gesetzentwürfe der Bundesregierung
TOP 29Vertrauliche Geburt
TOP 33Dopingbekämpfung II
TOP 34Beitragsschulden in der Krankenversicherung
TOP 36Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken

Bericht der Bundesregierung
TOP 45 aArmuts- und Reichtumsbericht

Vorlage aus dem Europäischen Bereich
TOP 66Küstenzonenmanagement

Verordnungen der Bundesregierung
TOP 70Ausländerbeschäftigungsrecht
TOP 77Getränkepfand

Tagesordnungspunkt 3

Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Drucksache 250/13

Der Bundestag will im Zuge einer grundlegenden Strukturreform das gesamte Gebührenrecht des Bundes modernisieren, bereinigen und vereinheitlichen. Durch weitgehende Trennung des bislang stark verflochtenen Gebührenrechts von Bund und Ländern möchte er zudem für mehr Transparenz sorgen und die Rechtsanwendung vereinfachen.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits im Juli vergangenen Jahres Stellung genommen und sich gegen eine Trennung von Bundes- und Landesgebühren im Bereich des Luftverkehrsrechts ausgesprochen. Dem ist der Bundestag nicht gefolgt.





Ausschussempfehlungen

Drucksache 250/1/13

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat daher, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Da die Länder die Aufgaben im Bereich des Luftverkehrs im Auftrag des Bundes durchführten, sei eine bundeseinheitliche Regelung sinnvoll und geboten. Der durch die neue Reform erforderliche Erlass von 16 Landesgebührenregelungen sei unnötig und nicht sachgerecht. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Drucksache 251/13

Das Gesetz setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherungs- und Auskunftspflicht für Telekommunikationsunternehmen um, das insbesondere Auswirkungen auf die Bestandsdatenauskunft (unter anderem über Name und Anschrift des Anschlussinhabers und zugeteilte Rufnummern) hat. Das Gericht hatte unter anderem festgestellt, dass es für den Abruf der Daten qualifizierter Rechtsgrundlagen bedarf, die eine Auskunftspflicht der Telekommunikationsunternehmen normenklar begründen. Das Gesetz schafft daher entsprechende bereichsspezifische Befugnisnormen.

Der Bundesrat hatte das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Dezember letzten Jahres grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Regelungen erhoben. Der Bundestag hat die Bedenken in Teilen aufgegriffen und einige Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen.
Ausschussempfehlung

Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 6

... Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG)

Drucksache 252/13

Das Gesetz beschränkt die allgemeine Kronzeugenregelung - die kooperationsbereiten Tätern einen Anreiz zur Aufklärung schwerer Straftaten bietet - auf die Fälle, in denen zwischen der Tat des Kronzeugen und der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, ein Zusammenhang besteht. Die bisherige Regelung, die keinen Tatzusammenhang erforderte, wurde in der Vergangenheit aufgrund der umfangreichen strafrechtlichen Vergünstigungen vielfach als zu weitgehend angesehen.

Der Bundesrat hatte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Mai letzten Jahres keine Einwendungen erhoben.

Ausschussempfehlung

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.

Tagesordnungspunkt 7

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

Drucksache 253/13

Das Gesetz soll den Opferschutz im Strafverfahren - insbesondere für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs - weiter verbessern. Es sieht daher unter anderem Regelungen vor, die Mehrfachvernehmungen Betroffener möglichst vermeiden sollen. Zudem verbessert es zum Beispiel den Schutz der Prozessbeteiligten bei der Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit und erweitert die Informationsrechte der Betroffenen. Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verlängert sich auf 30 Jahre.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits im Mai 2011 Stellung genommen. Der Bundestag nahm den Entwurf am 14. März 2013 mit einigen Änderungen an.

Ausschussempfehlung

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.

Tagesordnungspunkt 86

Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Drucksache 311/13

Das Gesetz soll einen Beitrag zur Verringerung des Bahnlärms leisten. Hierzu schafft es für künftige Schienenwege mittelfristig den sogenannten Schienenbonus ab, der bisher eine lärmschutzrechtliche Privilegierung des Bahnverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr darstellt.

Die Länder hatten das Gesetz am 1. Februar 2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, weil sie mehr Planungssicherheit für den Schienenbereich erreichen wollten. Der Vermittlungsausschuss schlug am 23. April einen Kompromiss vor, den der Bundestag am 25. April akzeptierte. Hiernach entfällt nunmehr bereits ab dem 1. Januar 2015 für neue Schienenbauprojekte die lärmschutzrechtliche Privilegierung im Genehmigungsverfahren. Für Stadt- und Straßenbahnen gilt eine längere Übergangsfrist bis zum Jahr 2019.

Der Bundesrat hat zu entscheiden, ob er dem Gesetz nunmehr zustimmt.

Tagesordnungspunkt 87

Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Drucksache 316/13

Mit dem Gesetz möchte der Bundestag steuerrechtliche Maßnahmen umsetzen, die noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten sollen. Insbesondere ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und dem Handelsgesetzbuch vorgesehen. Dies soll zu einem Einsparpotenzial für die Unternehmen von rund 2,5 Milliarden Euro jährlich führen. Zudem passt der Bundestag die Steuerbefreiungsvorschriften für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten an.

Bei dem Gesetz handelt es sich um einen Teilbereich des gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013, dem der Bundesrat am 1. Februar des Jahres die erforderliche Zustimmung verweigerte.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 316/1/13

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte in diesem Verfahren die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen wieder streichen und die Vorschriften gegen Gestaltungen bei der Erbschaftssteuer, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit den sogenannten Cash-GmbHs, neu fassen. Im Ergebnis sei das Gesetz also so zu verabschieden, wie es der Vermittlungsausschuss - ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - bereits am 12. Dezember 2012 vorgeschlagen hatte.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 17

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Antrag des Landes Baden-Württemberg

Drucksache 266/13

Baden-Württemberg möchte die strafrechtliche Bekämpfung von Doping im Sport verbessern. Der von dem Land vorgelegte Gesetzentwurf sieht daher unter anderem die Einführung des Straftatbestands "Dopingbetrug" vor. Zudem zielt der Entwurf darauf ab, den Erwerb bestimmter Dopingmittel und das Handeltreiben mit diesen Substanzen unter Strafe zu stellen. Die Höchststrafe für Dopingdelikte möchte Baden-Württemberg von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug anheben.

Bislang ist es lediglich strafbar, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden sowie bestimmte Mittel in nicht geringer Menge selbst zu besitzen.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben.

Tagesordnungspunkt 19

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber

Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg

Drucksache 174/13

Nordrhein-Westfalen und Hamburg möchten den strafrechtlichen Tatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärfen, da die bisherige Fassung die zu schützenden Rechtsgüter nur eingeschränkt sichert. Der Anwendungsbereich der Norm beschränke sich nach jetzt geltender Rechtslage auf den Stimmenkauf bzw. -verkauf im Hinblick auf künftige Wahlen und Abstimmungen in parlamentarischen Gremien. Damit sei zum Beispiel die nachträgliche Gewährung bzw. Annahme eines Vorteils für ein bestimmtes Verhalten eines Mandatsträgers derzeit nicht strafbar. Das Strafrecht sei daher entsprechend zu erweitern.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 174/1/13

Rechts- und Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Tagesordnungspunkt 20

Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Antrag des Landes Hessen

Drucksache 284/13

Hessen will mit einem Gesetzentwurf die Datenhehlerei unter Strafe stellen.

Zur Begründung führt das Land aus, dass im Bereich der Informationstechnologie der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten - zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zum Onlinebanking - immer mehr zunimmt. Häufig nähmen die Täter selbst jedoch keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den Daten vor. Vielmehr finde über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten statt. Diese Weitergabe sei aber bisher nur in Teilbereichen der bestehenden Strafnormen erfasst. Der Gefahr des massenhaften Datenmissbrauchs sei somit zurzeit nicht ausreichend zu begegnen. Der Gesetzentwurf soll daher bestehende Strafbarkeitslücken durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei schließen.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Tagesordnungspunkt 21

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Antrag des Landes Hessen

Drucksache 124/13

Hessen will mit einem Gesetzentwurf die Bevölkerung besser vor Fluglärm schützen.

Das Land hält es für notwendig, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung der Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis ein wachsendes Gewicht beizumessen. Dies gelte insbesondere für den nächtlichen Lärmschutz, dem Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen sei. In seinem Gesetzentwurf schlägt Hessen daher entsprechende Änderungen im Luftverkehrsgesetz vor.

Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Hessen hat jedoch beantragt, am 3. Mai 2013 in der Sache zu entscheiden.

Tagesordnungspunkt 22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Änderung des Pressefusionsrechtes

Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 194/13

Hamburg möchte mit seinem Gesetzentwurf das Pressefusionsrecht ändern, um so den Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen zu erweitern. Dies sei aufgrund der Veränderungen der Presselandschaft notwendig, um die Vielfalt der Medienlandschaft dauerhaft sicherzustellen. Der Bundestag hat mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bereits entsprechende Änderungen beschlossen. Das Gesetz - das auch eine Vielzahl anderer Regelungen beinhaltet - befindet sich derzeit allerdings im Vermittlungsverfahren und kann damit vorläufig nicht in Kraft treten. Die Änderung des Pressefusionsrechts möchte Hamburg mit seinem Antrag nunmehr separat auf den Weg bringen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 194/1/13

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Tagesordnungspunkt 23

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes

Antrag des Landes Schleswig-Holstein

Drucksache 285/13

Schleswig-Holstein setzt sich für ein grundsätzliches Verbot von Fracking mit gefährlichen Chemikalien ein.

Zur Begründung seines entsprechenden Gesetzentwurfes weist das Land unter anderem auf vorliegende Studien des Umweltbundesamtes und des Landes Nordrhein-Westfalen hin. Diese belegten, dass der Einsatz von Fracking derzeit mit ungewissen Risiken verbunden sei. Aus Sicht Schleswig-Holsteins müssen die Risiken jedoch sicher ausgeschlossen sein, bevor die Fracking-Technologie zugelassen werden kann. Durch eine Änderung des Bundesberggesetzes sei daher zurzeit ein grundsätzliches Verbot der Anwendung dieser Technologie sicherzustellen.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zugewiesen.

Tagesordnungspunkt 24

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuchs (BauGB)

Antrag des Freistaates Sachsen

Drucksache 206/13

Sachsen möchte mit einem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass die Länder selbst entscheiden können, ob Windkraftanlagen im Landesgebiet weiterhin eine bauplanungsrechtliche Privilegierung genießen. Die aus Sicht Sachsens bestehende Ineffizienz der planerischen Steuerung für Windenergieanlagen gebe Anlass, den vom Gesetzgeber vor 15 Jahren gewählten Lösungsansatz zu überprüfen. Zudem haben Bund und Länder im Zuge der Neuausrichtung ihrer Energiepolitik die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien deutlich verbessert. Damit gebe es für die bundesweite bauplanungsrechtliche Privilegierung kein Erfordernis mehr.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 206/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf nicht beim Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 89
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen

Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz

Drucksache 319/13

Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wollen dafür sorgen, dass auch nach dem Jahr 2013 für alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets erreichbar ist. Zudem sei die Finanzierung von Mehraufwendungen für Mittagessen in Horteinrichtungen weiterhin zu gewährleisten.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Antragsteller daher die Weiterfinanzierung der Mehraufwendungen für Mittagessen und von Schulsozialarbeit oder sonstigen Projekten in dem genannten Bereich durch den Bund erreichen. Hierzu sollen die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Finanzierungsbefristungen (31. Dezember 2013) aufgehoben werden.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt. Die antragstellenden Länder wollen im Anschluss sofort in der Sache entscheiden lassen.

Tagesordnungspunkt 90

Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)

Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Drucksache 342/13

Die antragstellenden Länder wollen die Informationsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union ausweiten und präzisieren. Mit ihrem Gesetzentwurf möchten sie unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2012 umsetzen, dass die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten präzisierte und klarstellte, dass es sich auch bei völkerrechtlichen Verträgen um Angelegenheiten der EU handelt, wenn diese in einem besonderen Näheverhältnis zum Recht der Union stehen. Ziel des Entwurfs ist es daher, die entsprechenden Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat in diesem Sinne gesetzlich zu verankern und die Informationsrechte von Bundestag und Bundesrat weitgehend inhaltsgleich auszugestalten.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt. Die Antragsteller wollen im Anschluss eine sofortige Entscheidung in der Sache herbeiführen.

Tagesordnungspunkt 92 a

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten

Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg

Drucksache 339/13

Baden-Württemberg und Hamburg wollen die Bekämpfung von Steuerstraftaten verbessern. In einem Gesetzentwurf schlagen sie daher vor, für alle Fälle einer Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festzulegen.

Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass Steuerhinterziehung das Gemeinwesen schädigt. Es sei deshalb Aufgabe des Staates, für eine wirksame Bekämpfung der Steuerhinterziehung Sorge zu tragen. Dies erfordere auch eine Angleichung der Fristen, innerhalb derer eine strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung und die Festsetzung der verkürzten Steuern möglich ist.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt. Die Antragsteller wollen im Anschluss sofort in der Sache entscheiden lassen.

Tagesordnungspunkt 92 b

Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug"

Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

Drucksache 338/13

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollen für mehr Steuergerechtigkeit und weniger Steuerbetrug sorgen. Sie halten es in diesem Zusammenhang zum Beispiel für dringend geboten, Maßnahmen zu ergreifen, um "Steueroasen" weltweit trocken zu legen. Mit ihrer Entschließung möchten Sie daher die Bundesregierung unter anderem auffordern, auch eine Neuauflage der "schwarzen Listen" für Steueroasen zu veranlassen. Dies habe sich schon in der Vergangenheit als erfolgreiche Praxis erwiesen. Zudem fordern sie eine generelle Verschärfung der Verjährungsfristen für Steuerbetrug und die Einführung gesetzlicher Regelungen, die ein Vorgehen gegen Banken im Falle der systematisch betriebenen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermöglichen.

Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt werden. Die antragstellenden Länder haben eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.

Tagesordnungspunkt 93

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)

Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 320/13

Nordrhein-Westfalen möchte für alle Verbraucher einen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos durchsetzen. Mit seinem Gesetzentwurf will das Land daher Zahlungsdienstleister verpflichten, grundsätzlich allen Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten.

Zur Begründung führt Nordrhein-Westfalen aus, dass ein Girokonto Voraussetzung für eine angemessene Teilhabe am Wirtschafts- und Geschäftsleben und daher aus dem Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken ist. Gleichwohl sei einem erheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang hierzu versagt.

Der Gesetzentwurf soll am 3. Mai 2013 vorgestellt werden. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.

Tagesordnungspunkt 25

Entschließung des Bundesrates: Abbau der kalten Progression

Antrag des Lanes Hessen

Drucksache 304/13

Hessen setzt sich für den Abbau der "kalten Progression" ein. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung bitten, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Steuermehreinnahmen infolge der kalten Progression durch gezielte Tarifsenkungen noch in dieser Legislaturperiode an die Steuerzahler zurückzugeben.

Zur Begründung führt Hessen aus, dass das Problem der kalten Progression nach wie vor aktuell ist. Der Staat kassiere jährlich Steuern auf nominale Einkommenszuwächse, die aufgrund inflationärer Entwicklungen real nicht zur Verfügung stehen. Dies sei leistungsfeindlich und ungerecht.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt.

Tagesordnungspunkt 26

Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser

Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Drucksache 295/13

Die antragstellenden Länder möchten die Bundesregierung mit einer Entschließung auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorzulegen. Ziel müsse es sein, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Hierzu bedürfe es einer umfassenden Krankenhausfinanzierungsreform, die Qualität und Patientensicherheit in den Mittelpunkt stellt. Die Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die vorgeschlagene Behandlung allein medizinisch begründet ist. Finanzielle Interessen der Leistungserbringer dürften keine Rolle spielen.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt. Im Anschluss möchten die antragstellenden Länder sofort in der Sache entscheiden lassen.

Tagesordnungspunkt 99

Entschließung des Bundesrates "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten"

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Drucksache 343/13

Die antragstellenden Länder setzen sich für eine faire Arbeitspolitik ein. Aus ihrer Sicht muss Fehlentwicklungen in diesem Bereich - wie zum Beispiel dem sich ausbreitenden Niedriglohnsektor und der Zunahme prekärer Beschäftigung - entgegengewirkt werden. Mit einer Entschließung wollen sie daher Bundesregierung und Bundestag unter anderem auffordern, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland einzuführen und in der Leiharbeit den Grundsatz "Gleiche Arbeit-Gleiches Geld" sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkverträge zu verhindern.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013 vorgestellt.

Tagesordnungspunkt 95

Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

Antrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Drucksache 315/13

Die antragstellenden Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit schützen. Mit einer Verordnung möchten sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen fehle. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu abstrakt.

Zur Begründung ihrer Initiative führen die Antragsteller aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen, was einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünf Jahren bedeute.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.

Tagesordnungspunkt 29

Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Drucksache 214/13

Der Gesetzentwurf soll schwangere Frauen in schwierigen Konfliktsituationen unterstützen. Hierzu sieht er den Ausbau der Hilfen für Schwangere und Regelungen zur sogenannten vertraulichen Geburt vor. Diese sollen riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen verhindern. Hierzu ist unter anderem vorgesehen, dass Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, in einer Geburtshilfeeinrichtung entbinden können, ohne dabei unmittelbar ihre Identität preiszugeben. Diese wird vertraulich erfasst und der Herkunftsnachweis verschlossen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Aufbewahrung gegeben. Die betroffenen Kinder können dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres Kenntnis über ihre Herkunft erlangen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 214/1/13

Mit Ausnahme des Gesundheitsausschusses, der von einer Empfehlung abgesehen hat, empfehlen die beratenden Ausschüsse dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung zu nehmen. Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, bezweifelt aber, dass mit dem vorgesehenen Verfahren und den damit verbundenen bürokratischen Hürden die in Not geratenen Frauen zu erreichen sind. Dies gelte insbesondere für Frauen, die ihre Schwangerschaft negieren und verdrängen. Der Ausschuss tritt daher dafür ein, den Gesetzentwurf nochmals zu überarbeiten.

Der Rechtsausschuss hält es für erforderlich, den betroffenen Frauen als ultima ratio auch die anonyme Geburt zu ermöglichen. Der Ausschuss für Familie und Senioren begrüßt den Ausbau der Hilfen. Er lehnt die Übernahme der den Einrichtungen der Geburtshilfe und den zur Leistung von Geburtshilfe berechtigten Personen entstehenden Kosten durch die Länder aber entschieden ab. Im Hinblick auf die bundesweit geringe Fallzahl würde hierdurch ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen.

Tagesordnungspunkt 33

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Drucksache 263/13

Der Gesetzentwurf dient unter anderem der Umsetzung europäischen Rechts im Bereich der Marktüberwachung von Arzneimitteln. Zudem soll zukünftig neben dem Besitz auch der Erwerb von Stoffen, die zu Dopingzwecken bestimmt sind, strafbar sein. Die bisherige Voraussetzung, dass die Stoffe in erheblichem Umfang dem Doping dienen, soll entfallen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 263/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Der Gesundheitsausschuss möchte im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine rechtliche Klarstellung im Zusammenhang mit Zertifikaten über die gute Herstellungspraxis erreichen. Der Wirtschaftsausschuss will eine befürchtete Verkürzung effektiven Rechtsschutzes von Pharma-Unternehmen im Zusammenhang mit Bestandsmarktarzneimitteln verhindern.

Tagesordnungspunkt 34

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Ãœberforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Drucksache 264/13

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung freiwillig Versicherte entlasten, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Der Entwurf soll daher für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher vorgesehenen fünf Prozent herabsetzen. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 264/1/13

Der Gesundheitsausschuss möchte im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen, wie Ungleichbehandlungen von Alt- und Neuschuldnern zu vermeiden sind. Rechts- und Wirtschaftsausschuss machen gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen geltend.

Tagesordnungspunkt 36

Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Drucksache 219/13

Die Bundesregierung möchte die Bürger besser vor unseriösen Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen schützen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf bestimmte Verbotstatbestände, die Verringerung finanzieller Anreize, mehr Transparenz sowie neue oder schärfere Sanktionen vor. So ist zum Beispiel beabsichtigt, im Abmahnwesen einen niedrigeren Regelstreitwert festzusetzen, um keine finanziellen Anreize für Abmahnverfahren zu setzen. Zudem sollen Gewinnspielverträge nicht mehr telefonisch zu Stande kommen können.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 219/1/13

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Die übrigen beteiligten Ausschüsse empfehlen hingegen eine umfangreiche Stellungnahme.

Rechts- und Verbraucherschutzausschuss wollen zum Beispiel die Informationspflichten der Inkassodienstleister gegenüber den Schuldnern ausweiten und konkretisieren sowie deren berufsrechtliche Pflichten gesetzlich festlegen. Zudem wollen sie im Allgemeinen Schuldrecht des BGB die sogenannte Bestätigungslösung einführen, nach der telefonisch getätigte Vertragsabschlüsse zur Wirksamkeit binnen zwei Wochen der Bestätigung in Textform bedürfen. Die immer häufiger zu beobachtenden massenhaften Abmahnungen von Internetnutzern wegen Urheberrechtsverstößen durch Anwaltskanzleien wollen die genannten Ausschüsse in Übereinstimmung mit dem Wirtschaftsausschuss stärker eindämmen. Sie schlagen daher für diese Fälle eine Streitwertbegrenzung auf 500 Euro und damit eine Halbierung der bisher vorgesehenen Summe vor.

Tagesordnungspunkt 45 a

Lebenslagen in Deutschland - Vierter Armuts- und Reichtumsbericht

Drucksache 186/13

Die Bundesregierung legt dem Bundesrat den 4. Armuts- und Reichtumsbericht, den sie Anfang März beschlossen hat, zur Stellungnahme vor. Der Bericht, der bereits im Vorfeld kontrovers diskutiert wurde, stellt eine Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland dar. Er ist in jeder Legislaturperiode neu vorzulegen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 186/1/13

Mit Ausnahme des Kulturausschusses empfehlen die beratenden Ausschüsse, zu der Vorlage kritisch Stellung zu nehmen. Aus ihrer Sicht ist der Bericht durch das Bestreben geprägt, die realen Verhältnisse mit ihren sozialen Verwerfungen zu verschleiern. Beispielhaft führen sie an, dass die Aussage in der Entwurfsfassung, nach der die Einkommensentwicklung das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung verletzen kann, im nun vorliegenden Bericht nicht mehr enthalten ist. Zudem stelle die Vorlage zwar eine beachtliche Faktensammlung dar, enthalte aber keine Schlussfolgerungen, die die Frage der sozialen Gerechtigkeit angemessen beleuchten würden. Als Konsequenz wollen sie daher die Bundesregierung auffordern, unter anderem einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu bekämpfen und durch öffentlich geförderte Beschäftigung die Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen.

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

Tagesordnungspunkt 66

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement

Drucksache 193/13(neu)

Die Europäische Kommission möchte einen Beitrag leisten, um die Küsten- und Meeresökosysteme besser zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Da die Systeme aufgrund der verstärkten Nutzung sowie der Auswirkungen des Klimawandels zunehmenden Belastungen ausgesetzt seien, bedürfe es hierfür eines integrierten und kohärenten Managements. Hauptzweck der vorgeschlagenen Richtlinie ist daher die Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Meeres- und Küstentätigkeiten sowie die nachhaltige Nutzung der Ressourcen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 193/1/13

EU-, Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Vorschlag eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Sie sind der Auffassung, dass der vorgelegte Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang steht, da der EU keine eigene Kompetenz auf dem Gebiet der Raumordnung zukommt. Hier liege die Regelungszuständigkeit nach europäischem Recht bei den Mitgliedstaaten. Im vorliegenden Fall bestehe für die Union allenfalls eine Zuständigkeitskompetenz zur Formulierung eines prozeduralen Rahmens bzw. prozeduraler Standards. Der Richtlinienvorschlag gehe in relevanten Punkten jedoch weit über diesen Rahmen hinaus.

Tagesordnungspunkt 70

Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts

Drucksache 182/13

Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung einen Beitrag leisten, um den Fachkräftenachwuchs in Deutschland besser zu sichern. Hierzu soll künftig auch die gezielte Zuwanderung von Facharbeitern aus nicht EU-Staaten zur Aufnahme einer Arbeit möglich sein. Voraussetzung ist, dass der Berufsabschluss mit einem inländischen Abschluss gleichwertig ist und ein entsprechender Bedarf am Arbeitsmarkt besteht.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 182/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung nur mit Änderungen zuzustimmen. So möchte der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik erreichen, dass neben dem unterschiedlichen Bedarf in den verschiedenen Branchen auch regionale Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Die geplanten Beschränkungen im Bereich der Haushaltshilfen, Saisonarbeitnehmer und Schausteller, nach denen nur noch Unionsbürger in diesen Branchen tätig werden dürfen, lehnt der Ausschuss ab. Der Innenausschuss spricht sich gegen die geplante Erweiterung der " Au-pair-Regelung" aus. Grundsätzlich müsse es dabei bleiben, dass Deutsch die Muttersprache mindestens eines Gastelternteils ist. Ansonsten sei der Zweck des Au-pair-Aufenthalts, der insbesondere in der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse liege, nicht zu erreichen. Der Wirtschaftsausschuss möchte die Republik Korea in die Liste der Staaten aufnehmen, deren Angehörige von den Einschränkungen der Beschäftigungsverordnung weitgehend befreit sind, da das Land zu den zehn wichtigsten Handelspartnern Deutschlands außerhalb der EU gehört.

Tagesordnungspunkt 77

Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)

Drucksache 208/13

Die Bundesregierung will den Absatz von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen steigern. Deren Anteil am Gesamtabsatz sei zwischen 2004 und 2010 von über 70 auf rund 50 Prozent gesunken. Das liege auch daran, dass Abfüller und Handel die Unterscheidung durch ihre Kennzeichnungs- und Gestaltungspraxis unnötig erschwerten. Aus diesem Grund soll der Handel zukünftig verpflichtet sein, bei der Abgabe von Getränkeverpackungen darauf hinzuweisen, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 208/1/13

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die beabsichtigten Regelungen weiter zu verschärfen. Die bisher lediglich vorgesehene Pflicht des Handels, entsprechende Hinweisschilder aufzustellen, sei unzureichend. Die Verbraucher sollten insbesondere durch eine eindeutige Kennzeichnung der jeweiligen Verpackung - Einweg/Mehrweg - auf die vorzugswürdige Mehrwegeigenschaft hingewiesen werden. Die Hersteller seien zu verpflichten, entsprechende Kennzeichnungen vorzunehmen. Mit einer begleitenden Entschließung möchte der Ausschuss die Bundesregierung zudem auffordern, nicht nachvollziehbare Ausnahmen von der Pfandpflicht - wie zum Beispiel für diätische Getränke - abzuschaffen.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt hingegen, die Verordnung abzulehnen.


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Datum: 30.04.2013 - 11:51 Uhr
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