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NSU-Opferanwälte wollen Videoübertragung in Karlsruhe erstreiten

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(dts) - Das Bundesverfassungsgericht muss sich ein weiteres Mal mit dem bevorstehenden NSU-Verfahren befassen. Der Hamburger Anwalt Thomas Bliwier, der die Hinterbliebenen des NSU-Opfers Halit Y. verteidigt, reichte nach Informationen der "Welt am Sonntag" in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein. Darin fordert er die Videoübertragung des Prozesses vor dem Münchner Oberlandesgericht in einen zweiten Saal. Nur so könne gewährleistet werden, dass man dem enormen öffentlichen Interesse gerecht werde. Bliwier und seine Kollegen aus der Kanzlei bdk gehen formal gegen die jüngste Verfügung des Vorsitzenden Richters vor, in dem dieser das neue Akkreditierungsverfahren für die Presse bekannt gab. Aus seiner Anordnung ging hervor, dass er keine Videoübertragung zulassen will.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 20.04.2013 - 17:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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