Starkes Finale für erfolgreiche 'Alarm für Cobra 11'-Staffel
Starkes Finale für erfolgreiche "Alarm für Cobra 11"-Staffel
(pressrelations) -
Die letzte Folge der aktuellen Staffel von "Alarm für Cobra 11" erreichte gestern Abend um 20.15 Uhr einen Marktanteil von starken 18,1 Prozent bei den 14- bis 59-Jährigen (2,94 Mio.). Damit war die Episode "Tödliche Wahl" klarer Prime-Time-Sieger in der erweiterten Zielgruppe (Im Vergleich: ProSieben, "Germany's next Topmodel": 12,2 %; ZDF, "Familie Sonntag auf Abwegen": 11,4 %; Sat.1, "Criminal Minds": 10,1 %). Insgesamt schalteten 3,97 Millionen Zuschauer ab 3 Jahre (13,3 % MA) das Staffelfinale ein, in dem Ben (Tom Beck) und Semir (Erdogan Atalay) ihre bislang härteste Bewährungsprobe zu bestehen hatten. Die zehn Folgen der mittlerweile 22. Staffel von Deutschlands erfolgreichster Actionserie erreichten im Schnitt 4,13 Millionen Zuschauer ab 3 Jahre (12,9 % MA) und einen durchschnittlichen Marktanteil von 16,9 Prozent bei den 14- bis 59-Jährigen.
Mit einem Tagesmarktanteil von 14,9 Prozent (14 bis 59 Jahre) lag RTL am Donnerstagabend deutlich vor der Konkurrenz (Sat.1: 10,6 %, ProSieben: 9,5 %, ZDF: 8,6 %).
Nächsten Donnerstag, 25. April, um 20.15 Uhr strahlt RTL den Pilotfilm "Mantrailer - Spuren des Verbrechens" aus.
Quelle: AGF / GfK / DAP TV Scope / RTL Medienforschung
Rückfragen:
RTL Kommunikation
Claus Richter
Tel.: 0221 / 456 74247
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
RTL Kommunikation
Claus Richter
Tel.: 0221 / 456 74247
Datum: 19.04.2013 - 10:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 856495
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 155 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Starkes Finale für erfolgreiche 'Alarm für Cobra 11'-Staffel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
RTL Group (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).