Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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(ots) - Setzt das OLG München nach der Ohrfeige aus
Karlsruhe nicht ganz neu an, verdichtet sich nach all den Pannen, die
sich zuvor schon Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste in der
Abwehr des NSU geleistet haben, ein niederschmetterndes Bild: das der
Überforderung des Rechtsstaats im Kampf gegen Terrorismus.
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Datum: 12.04.2013 - 21:42 Uhr
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