Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NSU-Prozess
(ots) - Diese Belehrung auf drei Seiten hätte sich das
Oberlandesgericht (OLG) München ersparen können. Das
Bundesverfassungsgericht hat sich über die Bockigkeit der
verantwortlichen Richter hinweggesetzt und die Lösung eines angeblich
unlösbaren Problems aufgezeigt. Drei oder vier Zuschauer weniger, und
schon können türkische Journalisten über den NSU-Prozess angemessen
berichten. War dieser Ausweg so schwer zu finden? Dabei hatte doch
gerade das Münchener Gericht eingestehen müssen, dass die
Platzvergabe doch nicht fehlerfrei erfolgt ist. Die Chancengleichheit
war nicht gegeben - das wollten die Verantwortlichen nicht einsehen
und keine Konsequenz daraus ziehen. Mit ihrer Eilentscheidung haben
die Karlsruher Richter keinen Kurswechsel vollzogen. Sie haben nur
festgestellt, dass türkische Medien bei diesem NSU-Prozess ein
besonderes Interesse haben. Das hatte das OLG außer Acht gelassen.
Und: Das Auswahlverfahren der Gerichtsreporter bleibt in den Händen
des Gerichts - im Rahmen einer »gleichheitsgerechten
Auswahlentscheidung«. Davon konnte zuvor keine Rede sein.
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Datum: 12.04.2013 - 20:15 Uhr
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