Mitteldeutsche Zeitung: zu TLG-Verkauf
(ots) - Es sieht zwar nicht so aus, als wäre hier ein Gesetz
gebrochen worden. Allerdings musste die Öffentlichkeit bisher davon
ausgehen, dass ein Investor die 11 500 Immobilien erwarb - und nicht
zwei Tochtergesellschaften. Überdies ist es ein Stück aus dem
Tollhaus, dass ein Käufer Grunderwerbssteuer zahlen muss, wenn er 95
Prozent einer Immobilie oder Immobiliengesellschaft erwirbt - bei
94,9 Prozent aber nicht mehr. Verschärfend kommt hinzu, dass es sich
um ein Geschäft zulasten Dritter, nämlich der Länder, handelt. Die
sind eigentlich verboten. Der Hinweis des Bundesfinanzministeriums,
dass es sich an das Gesetz halten musste, mag richtig sein. Doch das
geltende Gesetz ist mindestens so lange fragwürdig, wie der
einschlägige Passus nicht überzeugend begründet wird.
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Datum: 04.04.2013 - 20:07 Uhr
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