Gesundheitsrisiko: Geschmacksverstärker Glutamat kann Wachstum von Krebszellen beschleunigen
Der Bonner Fachinformationsdienst (FID)"Länger und gesünder leben"warnt aktuell vor Glutamat. Hintergrund ist eine neue US-Studie, die belegt, dass dieser Geschmacksverstärker, der in vielen industriell hergestellten Lebensmitteln enthalten ist, Krebsarten erst so richtig gefährlich machen kann.
(IINews) - Glutamat lässt wohl bereits im menschlichen Körper vorhandene Krebsherde verstärkt wachsen. Auch wenn der Geschmacksverstärker nach bisherigem Erkenntnisstand zwar selbst keinen Krebs auslöst, ist der aktuelle Befund des Roswell Park Krebsforschungsinstituts in Buffalo/USA nach Ansicht des Dipl.-Biologen Dr. Ulrich Fricke, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes (FID) "Länger und gesünder leben", höchst besorgniserregend, denn Glutamat wird in zig Lebensmitteln als Geschmacksverstärker eingesetzt.
Die US-Wissenschaftler haben 200 Gewebeproben von Patienten mit Prostata-krebs untersucht. Darin fanden sie Glutamat-Rezeptoren - und zwar bevorzugt bei aggressiven Tumorarten, die zur Metastasenbildung neigen. Wenn Glutamat an diese Antennen bindet, löst das einen zusätzlichen Wachstumsimpuls in den Krebszellen aus. Das Risiko besteht übrigens nicht nur bei Prostata-Krebs, son-dern Glutamat-Rezeptoren fanden sich in anderen Untersuchungen außerdem bei Hirn- und Nerventumoren sowie bei Haut- und Brustkrebs.
"Wer sein Gesundheitsrisiko minimieren möchte, sollte daher insbesondere auf Tütensuppen, Fertiggerichte, Fast-Food-Produkte oder Kartoffelchips verzichten, da Glutamat in der Regel Bestandteil ist, damit diese Speisen vollmundiger schmecken", erklärt Dr. Ulrich Fricke. Die Lebensmittelhersteller könnten dadurch auf frische, aber teurere Zutaten mit mehr Eigengeschmack verzichten. Die in-dustrielle Kost kann jedoch zu überhöhten Glutamat-Konzentrationen im Körper führen. "Der riskante Zusatzstoff Glutamat verbirgt sich in der Zutatenliste hinter den Nummern E 620 bis 625 oder hinter der Bezeichnung "Hefeextrakt"", erklärt der Chefredakteur des Fachinformationsdienstes "Länger und gesünder leben". Er empfiehlt Gesundheitsbewussten, häufiger selbst zu kochen und auf Glutamat zu verzichten. Würzmischungen oder Brühwürfel ohne den Geschmacksverstär-ker gibt es laut Fricke in allen Bioläden und Reformhäusern.
Themen in diesem Fachartikel:
glutamat
geschmacksverst-rker
fid-verlag
l-nger
ges-nder
leben
gesund
heitsrisiko
krebs
lebensmittel
dr-fricke
studie
t-tensuppen
fertiggerichte
fast
food
produkte
kartoffelchips
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der FID Fachverlag für Gesundheit gehört zur FID Verlag GmbH. Er gibt heute über 32 Gesundheitspublikationen heraus, die in vielfacher Hinsicht einzigartig in der Branche sind. Seit vielen Jahren ist der FID Fachverlag für Gesundheit eine anerkannte Kompetenz, wenn es um die Themen Gesundheit geht. Fundierte, fachlich überprüfte Gesundheitsinformationen werden sukzessive durch Service-leistungen rund um das Thema Gesundheit erweitert. Ergänzend zu den Publika-tionen betreibt der Verlag die Website: www.fid-gesundheitswissen.de. Der FID Fachverlag für Gesundheit hat sich inzwischen zu einer der bundesweit führen-den Anlaufstellen für Gesundheitsinteressierte entwickelt, da er umfassende In-formationen, Beratung und Unterstützung thematisch von Naturheilkunde bis hin zur klassischen Schulmedizin bietet.
FID Fachverlag für Gesundheit
Christina Weiß
Koblenzer Straße 99
53177 Bonn
cwe(at)fid-verlag.de
49 (0) 228 / 82 05 77 61
http://www.fid-gesundheitswissen.de
Datum: 02.04.2013 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 845161
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christina Weiß
Stadt:
Bonn
Telefon: 49 (0) 228 / 82 05 77 61
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 157 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gesundheitsrisiko: Geschmacksverstärker Glutamat kann Wachstum von Krebszellen beschleunigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FID Fachverlag für Gesundheit (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).