Rheinische Post: Erregung vor Prozess
Kommentar Von Reinhold Michels
(ots) - Bei aller oft bloß künstlichen Erregung über
die unkluge, aber juristisch nicht zu beanstandende Vergabe von
Presseplätzen beim Strafverfahren gegen die des Mordes angeklagte
Nazi-Spießgesellin Zschäpe ist es Zeit, einmal festzuhalten: Anders,
als es ein politisierender Nebenklage- Anwalt meint, geht es bei der
unseligen Platzvergabe mitnichten um die "Riesenchance" zu zeigen,
dass unser Rechtsstaat funktioniert. Das tut er seit Jahr und Tag.
Gravierende Unzulänglichkeiten wie jene bei der Aufklärung der Morde
sind die Ausnahme. Ob der Rechtsstaat im kommenden Großverfahren
seinem Namen Ehre macht, wird sich an der Beachtung des
Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung durch den OLG-Senat, an
der Beweisführung, dem individuellen Schuldnachweis und dann
hoffentlich an einer tat- und schuldangemessenen harten Strafe
erweisen. Gerade vor einem Prozess, bei dem extremistische Hetzer von
links und rechts sprungbereit auf der Lauer liegen, sollte Ruhe
einkehren und niemand unwidersprochen perfide Zweifel an der
Rechtsstaatlichkeit der Gerichte säen.
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Datum: 01.04.2013 - 18:58 Uhr
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