InternetIntelligenz 2.0 - Ab 1. April 2013: Tagfahrleuchten können Abblendlicht ersetzen

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Ab 1. April 2013: Tagfahrleuchten können Abblendlicht ersetzen

ID: 842886

Ab 1. April 2013: Tagfahrleuchten können Abblendlicht ersetzen

(pressrelations) -
Motorradfahrer können in Zukunft auch mit eingeschaltetem Tagfahrlicht statt des vorgeschriebenen Abblendlichts unterwegs sein. Möglich macht dies eine Änderung des § 17 der Straßenverkehrsordnung, die am 1. April in Kraft tritt. Allerdings gilt dies nur bei guten Sichtverhältnissen. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Dämmerung und Dunkelheit heißt es weiterhin: Abblendlicht ist Pflicht.

Üblicherweise gilt: Bei jeder Fahrt muss das Fahrlicht (Abblendlicht) eines Kraftrades eingeschaltet werden. Und zwar unabhängig von den Sichtverhältnissen und somit auch tagsüber. Das ist seit Oktober 1988 Pflicht für Motorräder, aber auch für Mopeds, Mokicks, Roller und Mofas.

Der Sinn: Motorradfahrer sollen auch mit ihrer schmalen Silhouette im Verkehr besser erkannt werden.

Dasselbe Ziel verfolgen Tagfahrleuchten, die der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch dienen sollen. Sie haben weniger gebündelte Leuchtkraft als das Abblendlicht, leuchten aber viermal intensiver als das Standlicht oder die Umrissleuchten. Damit wird das Fahrzeug zwar besser erkennbar, die Straße wird allerdings nicht ausgeleuchtet.
Der Anbau von solchen Tagfahrleuchten an Krafträder (über 45 km/h oder über 50 cm³) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Jetzt dürfen diese Tagfahrleuchten aber auch anstelle des Abblendlichtes genutzt werden.

Bedingung: Sie müssen genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein und sie müssen automatisch mit Anstellen der Zündung eingeschaltet werden. Außerdem müssen sie automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Ausnahme: Wenn sie automatisch gedimmt werden, um eine Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen (Standlicht), dürfen sie auch zusammen mit dem Abblendlicht eingeschaltet bleiben.

Aber auch dann gilt: Sie müssen für diesen Zweck genehmigt und gekennzeichnet sein, ihre Zahl ist auf maximal zwei beschränkt und sie unterliegen bestimmten Anbauvorgaben.





Eventuelle Fragen zu Einzelheiten erläutern die Sachverständigen an der TÜV-STATION vor Ort.


Über die TÜV NORD Gruppe

Die TÜV NORD Gruppe ist mit über 10.000 Mitarbeitern einer der größten technischen Dienstleister. Mit ihrer Beratungs-, Service- und Prüfkompetenz ist sie weltweit in 70 Ländern aktiv. Zu den Geschäftsfeldern gehören Industrie Service, Mobilität und Bildung. Mit Dienstleistungen in den Bereichen Rohstoffe und Aerospace hat der Konzern ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Branche.
Leitmotiv: "Wir machen die Welt sicherer".

www.tuev-nord.de


Pressekontakt/Redaktion dieser Meldung:

TÜV NORD Gruppe
Rainer Camen Telefon +49 (0) 201 825-2331, Fax -2559
Mail: presse(at)tuev-nord.de
Web: www.tuev-nord.de/presse
E-Mail-Abo der Presse-Informationen: www.tuev-nord.de/info-abo
Folgen Sie uns bei Twitter: http://twitter.com/tuevnord

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

TÜV NORD Gruppe
Rainer Camen Telefon +49 (0) 201 825-2331, Fax -2559
Mail: presse(at)tuev-nord.de
Web: www.tuev-nord.de/presse
E-Mail-Abo der Presse-Informationen: www.tuev-nord.de/info-abo
Folgen Sie uns bei Twitter: http://twitter.com/tuevnord



drucken  als PDF  an Freund senden  Hamburg Airport rechnet zu Ostern mit 70.992 Fluggästen Ein-Kanal-ABS von Continental erhöht die Fahrsicherheit von allen Motorradtypen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.03.2013 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 842886
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 99 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ab 1. April 2013: Tagfahrleuchten können Abblendlicht ersetzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV NORD Gruppe (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÜV NORD Gruppe



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.267
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 325


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.