InternetIntelligenz 2.0 - Strafprozess-Praxis muss nach Karlsruher Urteil genau beobachtet werden

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Strafprozess-Praxis muss nach Karlsruher Urteil genau beobachtet werden

ID: 837663

Strafprozess-Praxis muss nach Karlsruher Urteil genau beobachtet werden

(pressrelations) - Warnungen des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst nehmen

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, soweit sie gegen die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafverfahren (umgangssprachlich auch als "Deal" bezeichnet) gerichtet waren. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Durch das Bundesverfassungsgericht ist jetzt definitiv geklärt, dass die große Koalition im Jahr 2009 die schon seit langem üblichen Verständigungen im Strafverfahren verfassungskonform geregelt hat. Wir werden in Zukunft aber genau beobachten, ob die Gerichte diese Regelungen auch einhalten. Die Warnungen des Bundesverfassungsgerichts müssen sehr ernst genommen werden. Wenn nötig muss der Gesetzgeber gegensteuern.

Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidigung über das Strafmaß bei einem Geständnis können einen Strafprozess ganz erheblich abkürzen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun bestätigt, dass daran nichts auszusetzen ist, wenn diese Absprachen den klaren gesetzlichen Vorgaben folgen. In der gerichtlichen Praxis werden diese Vorgaben aber offensichtlich häufig ignoriert. Ab sofort müssen sich die sogenannten "informellen Absprachen" für die Gerichte von selbst verbieten, wenn Verständigungen künftig überhaupt möglich bleiben sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat hier deutliche Hinweise gegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ursachen für Fehlentwicklungen klar benannt: Immer komplexere Fälle, immer mehr und detailliertere Gesetze, immer höhere Anforderungen der Obergerichte an die Instanzgerichte, der stetig steigende Druck durch das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, immer weniger Personal und nicht zuletzt auch extensiv einsetzbare Verfahrensrechte der Verteidigung. In dieser Situation dürfen wir die Gerichte nicht allein lassen. Es spricht viel dafür, dass wir das Urteil als Aufforderung verstehen müssen, Gesetze zu vereinfachen. Das Strafprozessrecht muss wieder so praxistauglich ausgestaltet werden, dass es im Regelfall auch angewandt werden kann und die Gerichte nur im Ausnahmefall auf das Mittel eines Deals ausweichen müssen."






Pressekontakt:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland

Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115

Mail: fraktion(at)cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland

Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115

Mail: fraktion(at)cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Doppelte Staatsbürgerschaft: Kann man zwei Ländern gegenüber loyal sein? Abgeordnete chatten am Donnerstag, 21. März, auf 'mitmischen.de' 10 Jahre Irak-Krieg: Die Bevölkerung nicht vergessen, eine friedliche Zukunft sicherstellen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 19.03.2013 - 16:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 837663
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 116 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Strafprozess-Praxis muss nach Karlsruher Urteil genau beobachtet werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CDU/CSU-Fraktion



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 49


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.