Paragraphen der VOB/B zu Nachträgen, Abrechnung und Mängelhaftung
Die rechtssichere Beherrschung des VOB/B Regelwerks macht die Baustelle wirtschaftlicher - Praxisfälle erläutern die gekonnte Handhabung von Nachträgen, Abrechnung und Mängelhaftung
(IINews) - Die VOB/B ergänzt in Bauverträgen Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts und modifiziert und ergänzt diese zum Teil, womit sie das Fehlen spezifischer Regelungen für das Bauvertragsrecht im deutschen Zivilrecht ausgleicht.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die Geltung der VOB/B in Bauverträgen mit Auftragnehmern zu vereinbaren. Auch in Bauverträgen privater Auftraggeber wird zwischen den Vertragsparteien häufig die Geltung der VOB/B vereinbart, allerdings muss dann die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen werden. Denn wenn zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Anwendung der VOB nichts vereinbart wurde, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag.
Im 2-tägigen IntensivseminarNachträge, Abrechnung und Mängelhaftung nach VOB/B des Haus der Technik am 18.-19. Juni 2013 in Essen macht Herr RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln, die Teilnehmer in den Schwerpunkten Anspruchsvoraussetzungen von Nachtragsforderungen bei Einheitspreis- und Pauschalpreisverträgen und Wirksamkeitsvoraussetzungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (ZVB; BVB) mit den Regeln der VOB/B vertraut. Am zweiten Tag der praxisgerechten Schulung werden die Regeln zur Klärung von Abwicklungsproblemen bei der Abnahme der Bauleistungen, der Vergütungsabrechnung und bei Mängelproblemen schwerpunktmäßig vertieft.
Freiberuflich tätige wie angestellte Ingenieure, Architekten und kaufmännische Mitarbeiter, Auftraggeber und Auftragnehmer
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information(at)hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/W-H040-06-254-3
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Haus der Technik ist ein modernes Weiterbildungsinstitut. Es wurde 1927 als Verein gegründet und ist seit 1946 Außeninstitut der RWTH Aachen und Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es ist wirtschaftlich unabhängig und gilt heute als das älteste technisch orientierte Weiterbildungsinstitut Deutschlands. 1.500 Veranstaltungen pro Jahr befassen sich mit Themen aus den Bereichen: Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Automobiltechnik, Chemie, Bauwesen, Umweltschutz, Management, Recht und Medizin. Rund 16.000 Fach- und Führungskräfte bilden sich jährlich im Haus der Technik weiter. Die meisten in Essen, einige aber auch in den Zweigstellen des HDT in Berlin oder München oder überall dort auf der Welt, wo das HDT Seminare und Tagungen durchführt. Aus rund 10.000 bewährten Referenten können die Fachbereichsleiter die jeweils Besten für ihre Veranstaltungen aussuchen. Die Themen werden aktuell, wissenschaftlich fundiert und praxisnah dargebracht. Diesem hohen Qualitätsstandard müssen sich alle verschreiben, die für das HDT arbeiten wollen. Von Anfang an war Qualität oberstes Gebot. Deshalb ist das HDT auch Gründungsmitglied des Wuppertaler Kreises, der für Qualität in der Weiterbildung steht. In Inhouse-Seminaren schneiden wir die Themen unseres Angebotes optimal auf die Bedürfnisse der Unternehmen zu und stimmen Termin, Dauer und Seminarort mit unseren Auftraggebern ab. Die Unternehmen können seit neuestem auch Seminare nach Maß buchen. Das bedeutet, dass in diesem Fall auch die Inhalte selbst genau auf die Ziele des Unternehmens und der Mitarbeiter ausgerichtet werden. Dem Verein gehören ca. 1.000 Firmen- und Personenmitglieder an.
Haus der Technik e.V.
Dipl.-Ing. Brigitte Doleschel
Hollestraße 1, 45127 Essen
Tel. 0201/18 03-244, Fax. 0201/18 03-269
E-Mail: b.doleschel(at)hdt-essen.de
Internet: www.hdt-essen.de/baurecht
Datum: 17.03.2013 - 08:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 835865
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dipl.- Ing. Kai Brommann
Stadt:
Essen
Telefon: 0201 1803 251
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 128 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Paragraphen der VOB/B zu Nachträgen, Abrechnung und Mängelhaftung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haus der Technik e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).