InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Schweizer Bundesgericht: Militärpolizei darf im Straßenverkehr auch bei Zivilisten eingreifen

ID: 831948

(dts) - Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass die Militärpolizei im Straßenverkehr auch bei Zivilisten eingreifen darf, sobald eine Gefahr besteht. Ein Mann hatte sich beim Bundesgericht beschwert, da er von der Militärpolizei mit 75 anstatt der erlaubten 50 Stundenkilometer gemessen und anschließend wegen fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe und einer Buße verurteilt worden war. Die Militärpolizei blitzte den Zivilisten 2010 bei einer Kontrolle, die für Armeeangehörige vorgesehen war und meldete den Vorfall der Zivilpolizei. Der Schnellfahrer wehrte sich gegen das Urteil mit der Begründung, dass die militärische Polizei nicht zur Verkehrsüberwachung ziviler Personen berechtigt sei und das Messergebnis deshalb nicht gegen ihn verwendet werden dürfe. Das Gericht entschied hingegen, dass die Militärpolizei per Gesetz befugt sei, gegen zivile Autofahrer vorzugehen, sobald diese eine Gefahr für den Verkehr darstellen würden.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  KTM dominiert Motocross-Rennen in Thailand Facebook übernimmt Blog-Portal
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 11.03.2013 - 16:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 831948
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Lausanne


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 91 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.295
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 91


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.