Verdi ruft zu erneutem Streik auf
Verdi ruft zu erneutem Streik auf
(pressrelations) -
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat einen erneuten Streik der Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste am Köln Bonn Airport angekündigt. Laut des Verdi-Aufrufes sollen am morgigen Freitag die Fluggastkontrollstellen in den beiden Terminals ganztägig bestreikt werden. Es muss daher mit erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs gerechnet werden.
Passagiere werden gebeten, sich bei ihren Airlines über den Status ihres Fluges zu erkundigen und wenn möglich auf Handgepäck zu verzichten.
Der Flughafen hat eine telefonische Hotline geschaltet: 02203-404000.
Auf dem Flugplan des Köln Bonn Airport stehen am morgigen Freitag insgesamt 103 Abflüge und 104 Ankünfte.
Der Flughafen bedauert zu erwartende Unannehmlichkeiten, die Passagieren durch den Streik entstehen.
Die Sicherheitskontrollen am Köln Bonn Airport sind eine hoheitliche Aufgabe in der Verantwortung der Bundespolizei. Die Flughäfen sind nicht Tarifpartner, sondern lediglich die Arbeitsstätte, an der dieser Arbeitskampf ausgetragen wird.
Flughafen Köln/Bonn GmbH
51129 Köln
Telefon: +49 (0)2203 40-4001/02
Telefax: +49 (0)2203 40-4044
Mail: information(at)koeln-bonn-airport.de
URL: http://www.koeln-bonn-airport.de/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Flughafen Köln/Bonn GmbH
51129 Köln
Telefon: +49 (0)2203 40-4001/02
Telefax: +49 (0)2203 40-4044
Mail: information(at)koeln-bonn-airport.de
URL: http://www.koeln-bonn-airport.de/
Datum: 07.03.2013 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 829879
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 98 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verdi ruft zu erneutem Streik auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Flughafen Köln/Bonn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).