InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidung

ID: 827455

Scharf-und-wolter.de - Ehegattenunterhalt während des Trennungsjahres


(IINews) - Diegesetzgebende Gewalt schreibt vor, wann Bedürfnissegültig gemacht werden dürfen. Es sind die erforderlichen Beweggründungendarzutun und eventuell zu beglaubigen.Beim Ehegattenunterhalt wird gleichartigeine angehobene Eigenverantwortung verlangt. DieEheleute sollen für ihren Lebensunterhalt eigenständig sorgen. Derjenige, der weniger verdient, kann unter speziellenBedingungen von dem Besserverdienenden Unterhalt verlangen.

Die Vorschriften bei einer Trennung

Sind Einkommensunterschiede zu erkennen, ist während der Trennungnormalerweise immer Unterhalt zu leisten. Dem ermächtigtenPartner ist nicht aufzubürden, schon vor einer Scheidung eine Erwerbstätigkeit auszuführen oder auszuweiten, um selbstfür seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Der Anlassdafür ist, dass die Zeit der Trennung als Übergangsphase angesehen wird, in der noch die Chance auf ein erneutes Zusammenkommen möglich ist. Der Unterhaltsanspruch, der nach der Trennung erfolgt, muss selbstständigumgesetzt werden.

Der Ehegattenunterhalt im Familienrecht

Das Familienrecht sieht eine Grundvoraussetzung für den Ehegattenunterhaltvor, nämlich den Bedarf. Einen Bedarf hat derjenige, der mit seinem eigenen Vermögen für sich selbst nicht aufkommen kann und somit seinen Eheansprüchen nicht gerecht werden kann. Um einen sozialen Abstieg zu vermeiden, muss der Ex-Ehegatte für den Unterhalt seines ehemaligen Partners aufkommen. Dies wird oft im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses geklärt. Wer einen Anwalt diesbezüglich sucht, der kann sich an Scharf & Wolter wenden.

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Hamburg, Ehegattenunterhalt, Scheidung Hamburg und Trennung Hamburg erhält man auf der Website scharf-und-wolter.de - Anwalt Hamburg.





Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Anwaltskanzlei Scharf und Wolter in Hamburg besteht aus fünf Fachanwälte im Arbeits-, Familien- und Strafrecht und ein weiterer Anwalt, die jeweils zum Zwecke der Spezialisierung nur ein bis maximal drei Rechtsgebiete bearbeiten und sich regelmäßig auf Fachanwaltsniveau fortbilden.

Die Kanzlei hat zwei Standorten in Hamburg. Die Büros in Eppendorf und Barmbek sind ab 9.00 Uhr ohne Pausen für die Mandanten erreichbar - in Barmbek sogar bis 20.00 Uhr und samstags bis 13.00 Uhr! In beiden Kanzleien finden die Mandanten auch verständlich geschriebene Broschüren zu vielen Rechtsfragen in mehreren Sprachen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118
22305 Hamburg
wolter(at)deine-seo.de
040 - 611 300 25
http://scharf-und-wolter.de



drucken  als PDF  an Freund senden  China will Rüstungsausgaben deutlich erhöhen Prüfung der Verfassungstreue: Karlsruhe weist NPD-Antrag zurück
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.03.2013 - 09:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 827455
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gernot Wolter
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040 - 611 300 25

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 108 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Scharf und Wolter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwälte Scharf und Wolter



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 28


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.