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Verantwortung der Unternehmenseigentümer für Managementgehälter stärken

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Verantwortung der Unternehmenseigentümer für Managementgehälter stärken

(pressrelations) -
Staat darf in die Entscheidungsfindung nicht eingreifen

Derzeit wird das Schweizer Votum zur Begrenzung der Gehälter von Spitzenmanagern ("Volksinitiative gegen die Abzockerei") diskutiert. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs:

"Entscheidungen über Gehälter und Boni von Spitzenmanagern müssen - wie jetzt in der Schweiz vorgesehen - auch künftig eine Angelegenheit der Unternehmenseigentümer sein.

Aktionäre haben als Eigentümer ihres Unternehmens kein Interesse daran, dem Unternehmen zu schaden. Sie können selbst entscheiden, was sie sich leisten. Der Staat darf in diese Entscheidungsfindung grundsätzlich nicht eingreifen. Es handelt sich um ein marktwirtschaftliches Modell.

Das Votum der Schweiz zu Managervergütungen sichert und stärkt die freien Entscheidungsrechte der Eigentümer. Künftig haben demnach die Aktionäre börsennotierter Unternehmen jedes Jahr über Vergütungen von Managern und Aufsichtsräten zu befinden - und nicht die Konzernleitung oder der Aufsichtsrat. Großaktionäre werden verpflichtet, an den Abstimmungen teilzunehmen.

In der Europäischen Union wurde vor wenigen Tagen vereinbart, speziell für Finanzinstitute künftig ein Kriterium im Hinblick auf das Verhältnis von Boni und Grundgehältern vorzuschreiben. Die freie Entscheidung der Unternehmenseigentümer über die absolute Höhe von Grundgehältern und Boni bleibt erhalten.

In Deutschland kann meines Erachtens geprüft werden, darüber hinaus Regelungen wie jetzt in der Schweiz vorgesehen ggf. auch in das Aktiengesetz zu übernehmen.

Aber bereits jetzt gibt es eine wachsende Zahl von Initiativen deutscher Unternehmen, hohe Gehälter und Boni auch freiwillig zu begrenzen. Diese sind als Zeichen einer gelebten Verantwortung zu begrüßen."


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Datum: 04.03.2013 - 14:01 Uhr
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