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ARD-DeutschlandTrend Februar 2013: Mehrheit für Steuervorteile auch in der Homoehe

ID: 825113

ARD-DeutschlandTrend Februar 2013: Mehrheit für Steuervorteile auch in der Homoehe

(pressrelations) -
Die Mehrheit der Deutschen spricht sich dafür aus, das Ehegattensplitting auch auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auszuweiten. 70 Prozent der Befragten sind im aktuellen ARD-DeutschlandTrend der Meinung, die Steuervorteile, die die klassische Ehe genießt, müssten auch für die sogenannte Homoehe gelten. Nur 25 Prozent sehen das anders. Auch unter den Unionsanhängern ist eine Mehrheit von 60 Prozent für die steuerliche Gleichstellung der Homoehe. 38 Prozent von ihnen möchten dagegen, dass das Ehegattensplitting weiterhin nur für die Ehe zwischen Mann und Frau gilt. Insgesamt ist die Zustimmung zu einer steuerlichen Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Ehen seit August 2012 noch gestiegen: Damals sprachen sich im ARD-DeutschlandTrend 66 Prozent der Deutschen dafür aus, 26 Prozent waren dagegen.

In der Sonntagsfrage legt die Union gegenüber der Vorwoche leicht zu auf 41 Prozent (+1). Die SPD verliert einen Prozentpunkt und kommt auf 27 Prozent. Wäre am Sonntag Bundestagswahl, würde die FDP nicht in den Bundestag einziehen: Sie verliert gegenüber vergangener Woche einen Punkt und landet bei 4 Prozent. Die Grünen liegen unverändert bei 15 Prozent, die Linke ebenfalls unverändert bei 6 Prozent. Keine Bewegung auch bei den Piraten, sie bleiben bei 3 Prozent und würden damit nicht in den Bundestag einziehen.

Für den aktuellen ARD-DeutschlandTrend hat Infratest dimap am Dienstag und Mittwoch dieser Woche 1.000 wahlberechtigte Bundesbürger telefonisch befragt.

Befragungsdaten

Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren

Fallzahl: 1.000 Befragte

Erhebungszeitraum: 26. und 27. Februar 2013

Erhebungsverfahren: Computergestützte Telefoninterviews (CATI)

Stichprobe: Repräsentative Zufallsauswahl/Randomstichprobe

Fehlertoleranz: 1,4* bis 3,1** Prozentpunkte

* bei einem Anteilswert von 5%;




** bei einem Anteilswert von 50%


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Datum: 28.02.2013 - 18:01 Uhr
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