Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Meldegesetz
(ots) - Daten sind ein wichtiger Rohstoff des 21.
Jahrhunderts - zumindest für die Werbeindustrie. Wo zieht jemand hin?
Ist er Single? Was verdient er? Welche Marken schätzt er? Antworten
auf diese Fragen ermöglichen es, bei den Bürgern zielgerichtet für
Produkte oder Dienstleistungen zu werben. Verbraucherprofile sind
also für Unternehmen Gold wert. Dem gegenüber steht unser Wunsch,
nicht zum »gläsernen Bürger« zu werden. Die Pflicht, dafür zu sorgen,
dass es keinen ausufernden Datenhandel gibt, hat die Politik im Juni
2012 grob missachtet. Handstreichartig und vor leeren Rängen
beschloss der Bundestag, dass Ämter Namen und Adressen für
Werbezwecke automatisch weitergeben können, wenn die Betroffenen
nicht ausdrücklich widersprechen. Diese bürgerfeindliche Praxis hat
der Vermittlungsausschuss jetzt zwar gekippt, aber die Blamage für
die Politik bleibt. Dass jeder Bürger ausdrücklich der Weitergabe
seiner Daten zustimmen muss, gilt aber nur für die Ämter. Es bleiben
leider noch genügend Schlupflöcher für den Missbrauch von
Informationen, etwa im Internet.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.02.2013 - 20:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 824201
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 103 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Meldegesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




