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Auch technische Seite des Leistungsschutzrechts unbedenklich

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Auch technische Seite des Leistungsschutzrechts unbedenklich

(pressrelations) -
Informationsfreiheit nicht beeinträchtigt

Der Unterausschuss Neue Medien hat am gestrigen Montag eine öffentliche Anhörung zu technischen Fragen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage durchgeführt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:

"Die geladenen Sachverständigen haben bestätigt, dass nicht nur die rechtliche Seite eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage unzweifelhaft ist. Auch aus technischen Gesichtspunkten begegnet das Leistungsschutzrecht keinen Bedenken.

Presseverlage sollen künftig ein eigenes Recht bekommen, um ihre Leistungen an Newsaggregatoren und Suchmaschinen im Internet lizenzieren zu können. Nachdem in der öffentlichen Anhörung bereits einzelne verfassungsrechtliche Bedenken widerlegt werden konnten, haben die Sachverständigen nun weitere technische Fragen ausgeräumt. Weder die Informationsfreiheit im Internet noch das Verlinken von Presse-Artikeln werden von einem Leistungsschutzrecht beeinträchtigt. So werden auch Suchfunktionen in sozialen Netzwerken oder Nachrichtenportalen nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird seinen Beitrag dazu leisten, den Qualitätsjournalismus als wichtigem Faktor unseres demokratischen Rechtsstaates auch in Zeiten des Internets zu sichern."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage soll in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden. Das Leistungsschutzrecht war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses Ende Januar hatten sich die Sachverständigen bereits für die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ausgesprochen.


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Datum: 26.02.2013 - 13:21 Uhr
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