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Erster Gleichwertigkeits-Bescheid Sachsen-Anhaltsübergeben

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(PresseBox) - Endlich geschafft! Ludmila Seel ist die erste Antragstellerin in Sachsen-Anhalt, die offiziell einen bundesweit ausgestellten Anerkennungsbescheid nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in einem IHK- Ausbildungsberuf erhalten hat.
Der erste Kontakt mit der IHK Magdeburg entstand bei einer Weiterbildungsberatung ihres Mannes. Im Gespräch mit ihrer Weiterbildungsberaterin wurde Ludmila Seel auf die Möglichkeit der Gleichwertigkeitsprüfung aufmerksam gemacht und ließ sich kurze Zeit später dazu intensiv zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bei der IHK Magdeburg beraten. Gemeinsam wurden sämtliche Antragsunterlagen für die zentrale Stelle IHK FOSA Nürnberg besprochen. Als deutsche Referenzqualifikation wurde der deutsche Berufsabschluss "Bürokauffrau" angestrebt. Die Kosten für das Antragsverfahren übernahm Seel selbst. Umso größer ist Freude über die Mitteilung der vollständigen Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses.
Mit dem ausgestellten Anerkennungsbescheid kann sie sich nun auch in Deutschland offiziell als Bürokauffrau um eine Arbeitsstelle bewerben. "Ich bin froh, dass es geklappt hat und ich im verwaltenden Bereich in Verbindung mit der russischen Sprache einer hoffnungsvollen Zukunftsplanung entgegen sehen kann", meint Ludmila Seel selbst. Derzeit besucht sie Lehrgänge, um auch die Anforderungen am PC im Unternehmen zu erfüllen. Motiviert durch den Gleichwertigkeits-Bescheid finanziert sie auch diese Schulungen eigenständig und investiert damit in ihren größten Wunsch: eine Anstellung in einem Unternehmen, in dem sie auch ihre Russischkenntnisse einsetzen kann.
Hintergrund:
Das "Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit dem 1.April 2012 allen Personen, die im Ausland einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht. Weitere Informationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, sowie der zentralen Antragsstelle IHK FOSA und dem Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung von IHK- Berufen erhalten Sie unter http://www.magdeburg.ihk.de.





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Datum: 22.02.2013 - 09:53 Uhr
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