InternetIntelligenz 2.0 - Voßhoff: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartne

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Voßhoff: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist vertretbar

ID: 818078

(ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen
Dienstag die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption eines von einem
eingetragenen Lebenspartner bereits adoptierten Kindes durch den
anderen Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Hierzu erklärt
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea
Voßhoff:

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in der
konkreten Fallgestaltung vertretbar. Denn zu entscheiden war über die
besondere Konstellation, dass ein Lebenspartner das bereits von dem
anderen Partner früher adoptierte Kind annehmen möchte. Das Kind lebt
also in aller Regel bereits in einem Haushalt mit beiden
Lebenspartnern zusammen. Seine rechtliche Stellung verbessert sich
durch die Sukzessivadoption, weil es einen weiteren rechtlichen
Verantwortungsträger hinzugewinnt. Seine Situation ist somit mit der
von Rot-grün 2005 eingeführten Stiefkindadoption vergleichbar. Dass
Stiefkind- und Sukzessivadoption gleich zu behandeln sind, ist daher
nachvollziehbar.

Anders zu bewerten ist die gemeinschaftliche Adoption eines
Kindes, das neu in eine Familie kommt. Unsere Rechtsordnung räumt
richtigerweise nur verheirateten Ehepaaren das gemeinschaftliche
Recht zur Adoption ein. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass
Vater und Mutter für das Kind gut sind. Dieser Grundsatz sollte sich
in der Ausgestaltung der gemeinschaftlichen Adoption widerspiegeln.
Eine Adoption ist ein massiver Einschnitt für ein Kind, das von
seinen biologischen Eltern getrennt wird und in ein vollständig neues
Umfeld kommt. In dieser für seine Entwicklung äußerst sensiblen
Situation sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass das Kind eine
Familienkonstellation mit Mutter und Vater vorfindet."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle




Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Weiß: Gerechtigkeit muss Leitgedanke politischen Handelns sein Studie erwartet sehr niedrige Beteiligung bei Bundestagswahl
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.02.2013 - 13:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 818078
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 82 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Voßhoff: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist vertretbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Hardt: Die Listung der Revolutionsgarden ist ein Durchbruch ...

Europa steht zusammen an der Seite des iranischen VolkesHeute erzielten die EU-Außenminister eine politische Einigung über die maßgeblich von der Bundesregierung vorangetriebene Terrorlistung der iranischen Revolutionsgarden. Dazu erklärt der auà ...

Alle Meldungen von CDU/CSU - Bundestagsfraktion



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 81


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.